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Wahlrecht
24.09.2013

Fünf-Prozent-Hürde: Millionen Stimmen verfallen

Mit 4,8 Prozent scheiterte die FDP knapp an der Fünf-Prozent-Hürde.
Foto: Jan-philipp Strobel, dpa

Wer Liberale oder AfD wählte, hat Pech gehabt: seine Stimme ist im Bundestag nicht vertreten. Ein Staatsrechtler weiß, wie man das Problem lösen könnte.

Etwa sieben Millionen Wählerstimmen bleiben bei der Zusammensetzung des neuen Bundestages unberücksichtigt. Der FDP fehlten rund 100 000 Zweitstimmen, um wieder in den Bundestag einzuziehen. Auch die AfD scheiterte knapp an der Fünf-Prozent-Hürde. Der Anteil der Parteien, der es als „Sonstige“ nicht ins Parlament schafft, beträgt insgesamt 15,7 Prozent – etwa dreimal so viel wie bei Bundestagswahlen in den vergangenen 20 Jahren üblich. Ein Rekord.

Rekord: 15,7 Prozent der Stimmen unberücksichtigt

„Das ist dieses Mal ein ganz gewaltiger Wert“, sagte der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim unserer Zeitung. Der Speyerer Professor hatte zusammen mit zwei Wählern vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich dafür gekämpft, dass die Fünf-Prozent-Klausel zumindest bei der Europawahl nicht mehr gilt. Die Richter teilten im November 2011 seine Ansicht, dass die Klausel zu einer Ungleichgewichtung der Wählerstimmen führe – sie sei verfassungswidrig und nichtig.

Allerdings sehe es auf Bundesebene ganz anders aus, sagt von Arnim: „Eine Klage gegen die Fünf-Prozent-Klausel ist verfassungsrechtlich aussichtslos.“ Das Bundesverfassungsgericht habe die Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen bestätigt. Es gebe nämlich große Unterschiede zur Europawahl: Das Europäische Parlament wähle keine Regierung und bei den beiden großen, das Gremium bestimmenden Fraktionen, herrsche meist Einigkeit, erklärt von Arnim. Politisch sei ein solches Anliegen aussichtslos, da die im Bundestag vertretenen Parteien kein Interesse an einer Abschaffung der Sperrklausel hätten: „Sie bekommen ja die Mandate der Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, zugesprochen.“

Eventual-Stimme wäre eine Lösung

Damit in Zukunft nicht Millionen von Stimmen unter den Tisch fallen, hat von Arnim eine eigene Idee: „Man müsste diskutieren, eine Eventual-Stimme bei der Bundestagswahl einzuführen.“ Der Wähler könnte so neben der Zweitstimme noch eine weitere Partei ankreuzen. Diese käme zum Zuge, wenn seine bevorzugte Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern sollte. Ein Beispiel: Wenn ein Wähler mit der Zweitstimme FDP und mit der Eventual-Stimme die CSU wählt, so wäre seine Stimme bei dem jüngsten Wahlergebnis für die Union gewertet worden und nicht verfallen.

Sperrklausel schreckt ab, kleine Parteien zu wählen

Viele Wähler stimmten nicht für kleine Parteien, weil sie befürchteten, dass diese an der Sperrklausel scheitern und die Stimme damit verfällt, sagt von Arnim. „ Eine Eventual-Stimme könnte diesen psychologischen Effekt abmildern, da die Wählerstimme eben nicht verfällt, auch wenn die Partei die Fünf-Prozent-Hürde nicht schafft.“ Das Parlament würde auch nicht in Kleinstparteien zersplittern, da immer noch die Fünf-Prozent-Hürde gelte

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