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  3. EU: Vernichtendes Urteil für Rechtsstaat in Ungarn und Polen

EU
13.07.2022

Vernichtendes Urteil für Rechtsstaat in Ungarn und Polen

Nach einer Analyse der EU-Kommission ist der Rechtsstaat in den EU-Mitgliedsstaaten Polen und Ungarn akut in Gefahr.
Foto: Zhang Cheng/XinHua, dpa

Die Europäische Union gibt sich oft als Vorkämpferin für den Rechtsstaat in der Welt. Doch liegt auch in den 27 Mitgliedstaaten einiges im Argen, wie eine neue Untersuchung der EU-Kommission zeigt.

Justiz, Medien, Korruption: Der Rechtsstaat in Ländern wie Ungarn und Polen ist nach einer Analyse der EU-Kommission akut in Gefahr. Die für die Einhaltung von EU-Standards zuständige Behörde stellte beiden Ländern am Mittwoch verheerende Zeugnisse aus. Sie meldet etwa Bedenken mit Blick auf die Unabhängigkeit der Justiz an, sieht die Medienvielfalt in Gefahr und hält den Kampf gegen Korruption für unzureichend. Deutschland steht grundsätzlich gut da, doch sieht die EU-Kommission auch dort Verbesserungsbedarf.

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EU-Kommissionsvize Vera Jourova verwies darauf, dass die Situation in der EU auch wegen der Außenwirkung problematisch ist. Die EU sei mit ihren Bemühungen, den Rechtsstaat in der von Russland angegriffenen Ukraine zu verteidigen, nur dann glaubwürdig, wenn das eigene Haus in Ordnung sei, sagte sie. Doch davon sind etliche Länder teils weit entfernt. Jourova zufolge gibt es vor allem mit Blick auf die Unabhängigkeit der Justiz Bedenken.

Klientelismus, Günstlings- und Vetternwirtschaft in Ungarn

In Ungarn sieht die EU-Kommission weiter erhebliche Probleme. Zuvor geäußerte Bedenken mit Blick auf die Unabhängigkeit der Justiz seien nicht ausgeräumt worden. Unzulänglichkeiten bestünden nach wie vor mit Blick auf Lobbyismus, den Wechsel von Politikern in die Wirtschaft sowie die Parteien- und Wahlkampffinanzierung. Unabhängige Kontrollmechanismen reichten weiter nicht aus, um Korruption aufzudecken. Die Rede ist von "einem Umfeld, in dem die Risiken von Klientelismus, Günstlings- und Vetternwirtschaft in der hochrangigen öffentlichen Verwaltung nicht angegangen werden".

Weiter flössen große Teile staatlicher Werbung in regierungsnahe Medien. Zudem wirft die EU-Kommission der Regierung von Viktor Orban vor, von ihren Befugnissen während des Corona-Notstands "ausgiebig Gebrauch" gemacht zu haben - auch in Bereichen, die nicht in Zusammenhang mit der Pandemie stehen.

Ungarn gehört seit Jahren zu den Rechtsstaat-Sorgenkindern in der EU. Wegen mutmaßlicher Missachtung von EU-Grundwerten läuft ein Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen das Land. Zudem hat die EU-Kommission den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus gegen Ungarn ausgelöst, durch den die Kürzung von EU-Mitteln droht.

Unabhängigkeit der polnischen Justiz - ernste Bedenken

Polen ist ebenso seit Jahren im Fokus der Kommission. Auch gegen Warschau läuft ein Artikel-sieben-Verfahren und der Europäische Gerichtshof hat polnische Justiz-Gesetze mehrfach kassiert. Zuletzt machte die nationalkonservative Regierung zwar einen Schritt auf ihre Kritiker zu. Doch die EU-Kommission sieht weiter "ernste Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der polnischen Justiz". Polen habe zwar bestimmte Reformen zugesagt. Ernsthafte Bedenken mit Blick auf die Unabhängigkeit des Landesjustizrats müssten jedoch noch ausgeräumt werden. Auch sieht die EU-Kommission deutliche Unzulänglichkeiten im Kampf gegen Korruption, eine Gefahr für die Medienvielfalt und die Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien.

Polens Justizminister Zbigniew Ziobro wies die Kritik zurück. Die EU-Kommission versuche, Polen zu erpressen, sagte er am Mittwoch in Warschau. Es gehe nicht um das Justizwesen, sondern um den Sturz der PiS-Regierung, die in Polen ein demokratisches Mandat habe.

Gute Noten für Deutschland - allerdings mit Abstrichen

Deutschlands Rechtsstaat steht nach Ansicht der EU-Kommission gut da. Die Unabhängigkeit der Justiz werde weiter als sehr hoch wahrgenommen und Deutschland genieße ein hohes Level an Medienfreiheit und -vielfalt. Doch übt die Behörde auch Kritik. Demnach müssen Richter angesichts einer bevorstehenden Pensionierungswelle besser bezahlt werden. Dabei gehe es auch um die Attraktivität des Berufs.

Verbesserungsbedarf sieht die EU-Kommission zudem beim Wechsel von Politikern etwa in die Wirtschaft. Die sogenannte Abkühlphase für Bundesminister und parlamentarische Staatssekretäre nach ihrer Tätigkeit in der Politik müsse länger sein. Auch die Verfahren zur Genehmigung neuer Jobs hochrangiger Beamter im Anschluss an ihre Dienstzeit müssten transparenter sein. Zudem müssten die Bemühungen, Lobbyarbeit bei der Arbeit an neuen Gesetzen transparenter zu machen, fortgesetzt werden.

Korruption, Lobbyismus, Justiz

Ungarn und Polen sind nicht die einzigen Länder mit erheblichem Verbesserungsbedarf. So sei etwa die wahrgenommene Unabhängigkeit der Justiz in Kroatien und der Slowakei sehr niedrig. In Bulgarien seien Lobbying und der Schutz von Whistleblowern bislang nicht angemessen geregelt, und in Österreich gebe es Probleme mit Blick auf eine mögliche politische Einflussnahme bei der Besetzung von Management- und Vorstandsposten öffentlich-rechtlicher Medien. Auch bei Rumänien meldet die EU-Kommission Bedenken hinsichtlich des Justizsystems.

"Die Zeit ist mehr als reif für Konsequenzen"

Das Europaparlament fordert von der EU-Kommission schon länger, mehr Druck auf Rechtsstaatssünder zu machen. Der umfassende Überblick vom Mittwoch wurde von den Abgeordneten überwiegend positiv aufgenommen. Doch forderten sie zugleich Konsequenzen. "Die Rechtsstaatsverstöße in Polen und Ungarn müssen finanziell sanktioniert werden", sagte der Grünen-Politiker Daniel Freund. "Wir wissen mittlerweile ganz genau, wie kaputt Demokratie und Rechtsstaat in beiden Ländern sind."

Auch der FDP-Abgeordnete Moritz Körner betonte: "Die Zeit ist mehr als reif für Konsequenzen." Die EU-Mittel für Ungarn müssten sofort zurückgehalten werden. Katarina Barley (SPD) forderte von der EU-Kommission mit Blick auf Polen und Ungarn eine klarere Sprache. Nun müsse sie nachverfolgen, ob Warschau und Budapest die Empfehlungen umsetzen - andernfalls solle sie dies durch finanziellen Druck oder Vertragsverletzungsverfahren durchsetzen.

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