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19.05.2006

Karolina-Prozess: Gutachter sagen aus

Die Bildkombo zeigt Zaneta C., Mutter der am 05.01.2004 ermordeten dreijaehrigen Karolina, und ihren ehemaligen Lebensgefaehrten Mehmet A., die am Montag (15.05.06) auf der Anklagebank des Oberlandesgerichts Muenchen auf den Beginn des Prozesses um den qualvollen Tod der dreijaehrigen Karolina aus dem schwaebischen Weissenhorn warten. Mehmet A. hatte das Maedchen Anfang 2004 tagelang gequaelt und misshandelt, ohne dass die Mutter ihr Kind in Schutz nahm. Karolina starb an ihren Verletzungen. Bei einem Prozess vor dem Landgericht Memmingen wurde Mehmet A. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten verurteilt. Gegen Zaneta C. war eine Haftstrafe von fuenfeinhalb Jahren verhaengt worden. Der Bundesgerichtshof hatte da
Foto: jok/sab/dvb

München (lby) - In der Neuauflage des Prozesses um den Tod der kleinen Karolina aus Weißenhorn in Bayern hat ein Gutachter dem angeklagten Ex-Freund der Mutter eine schwere Persönlichkeitsstörung attestiert. Diese habe durchaus Krankheitswert, sagte der psychiatrische Sachverständige Norbert Nedopil am Freitag vor dem Landgericht München II. Aus psychiatrischer Sicht sei eine verminderte  Schuldfähigkeit des 32-Jährigen deshalb eher zu bejahen als zu verneinen.

München (dpa) - In der Neuauflage des Prozesses um den Tod der kleinen Karolina aus Weißenhorn in Bayern hat ein Gutachter dem angeklagten Ex-Freund der Mutter eine schwere Persönlichkeitsstörung attestiert.

Die 27-jährige Mutter Karolinas und ihr damaliger Freund müssen sich wegen Mordes verantworten. Der Mann hatte das Mädchen Anfang 2004 tagelang zu Tode gequält, die Mutter schritt nicht ein. Das Landgericht Memmingen hatte den Türken vor gut einem Jahr zu zehn Jahren und drei Monaten und die Polin zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil aber als zu milde auf.

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