Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Zeitumstellung-Abschaffung: Was ist daraus geworden?

Zeitumstellung
29.10.2023

Zeitumstellung: Was ist aus der Abschaffung geworden?

Am letzten Sonntag im Oktober beginnt die sogenannte Winterzeit. In der Nacht von Samstag auf Sonntag werden die Uhren zurückgestellt. Wann wird die Zeitumstellung abgeschafft?
Foto: Sina Schuldt, dpa (Symbolbild)

Obwohl die Weichen auf EU-Ebene gestellt wurden, gibt es weiterhin Sommer- und Winterzeit. Viele Menschen fragen sich: Wann wird die Zeitumstellung abgeschafft?

Die Zeitumstellung ist nicht jedermanns Sache: Zweimal im Jahr werden die Uhren umgestellt, im Herbst sowie im Frühjahr. Dabei wird mitunter der Schlafrhythmus auf die Probe gestellt, inklusive gesundheitlicher Folgen. Im März, wenn die Uhr eine Stunde vorgestellt wird, dürfte die Umstellung auf Sommerzeit vergleichsweise schwerer fallen, als im Oktober, wenn die Zeiger eine Stunde zurück gestellt werden - zumindest was die Nachtruhe betrifft. 

Bereits seit über 40 Jahren wird in Deutschland die Zeitumstellung vollzogen, wenngleich der Nutzen hinsichtlich Energieeinsparung mittlerweile fraglich erscheint. Das belegt die Tatsache, dass die Abschaffung der Zeitumstellung auf politischer Ebene längst vollzogen sein sollte: Nach einer Meinungsumfrage auf EU-Ebene im Jahr 2018 hatte sich auch das Parlament dafür ausgesprochen, die Beendigung ab 2021 umzusetzen. Doch seitdem sind mehr als zwei Jahre vergangen und geschehen ist seitdem nichts.

Wann wird die Zeitumstellung abgeschafft? Abstimmung schon Jahre her

Dabei ist das (damalige) Meinungsbild eindeutig: Bei der durch die Europäische Kommission initiierten Umfrage votierten ganze 84 Prozent der Bürger für eine Abschaffung der Zeitumstellung. Wann also wird diese nun abgeschafft? Die Antwort lautet, dass bei diesem Thema seit Jahren Stillstand besteht: Die Staaten konnten sich zunächst nicht darauf einigen, ob dauerhaft Sommerzeit oder Winterzeit gelten soll. Schließlich ließ die Corona-Krise eine Abschaffung des Zeitenwechsels weiter in den Hintergrund rücken, sodass eine Neuregelung derzeit nicht in Sicht ist.

Video: AFP

Mittlerweile befindet sich eine Abschaffung der Zeitumstellung nicht mehr auf dem Tisch des Europäischen Parlaments: Vielmehr sind nun die EU-Mitgliedsstaaten gefordert, die Umsetzung voranzutreiben. Was prinzipiell einfach klingt, birgt allerdings eine beträchtliche Zahl von Stolpersteinen: Sollte sich bei den Zeitzonen eine Art "Flickenteppich" einstellen, wären die Auswirkungen für wirtschaftliche Bereiche wie den Tourismus potenziell dramatisch. Letztmals wurde das Thema im Dezember 2019 im Europäischen Rat zur Diskussion gestellt. 

Abschaffung der Zeitumstellung ist "eingefroren": Der aktuelle Stand

Auf Nachfrage unserer Redaktion beim Pressesekretariat des EU-Rats ließ dieses durchscheinen, dass eine Abschaffung der Zeitumstellung so schnell nicht Realität wird: "Bevor der 2019 initiierte Vorschlag der Kommission in EU-Recht gegossen werden kann, müssen sich sowohl der EU-Rat als auch das Parlament im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens darauf einigen", erklärt uns das Sekretariat. Demnach hat sich die Institution noch nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen können.

Bevor die betreffende Gesetzgebung in geltendes EU-Recht übergehen kann, muss sie von den benannten Organen angenommen werden - das sei jedoch noch nicht der Fall und das Thema "eingefroren".

Lesen Sie dazu auch

Aufgrund der bereits erwähnten "vielfältigen und unterschiedlichen Auswirkungen" bei einer Abschaffung der Zeitumstellung seien viele Mitgliedstaaten der Ansicht, dass eine Folgenabschätzung der Kommission erforderlich ist. Eine weitere Hürde stellt laut EU-Rat die Notwendigkeit einer Koordinierung zwischen benachbarten Mitgliedstaaten der Europäischen Union dar.

Zeitumstellung bleibt zunächst erhalten: Es liegt an der EU-Ratspräsidentschaft

Wer sich also wünscht, dass in Europa endlich die Zeitumstellung abgeschafft wird, muss sich noch gedulden. Ein Beschluss auf EU-Ebene ist noch nicht absehbar, erklärt die Presseabteilung des EU-Rats unserer Redaktion. Diese Aufgabe obliegt den Angaben zufolge jenem Land, das die EU-Ratspräsidentschaft innehat: Hier geht es nach dem Rotationsprinzip, bei dem alle sechs Monate der Vorsitz wechselt. Seit 2019 wurde eine Abschaffung der Zeitumstellung in den Vorbereitungsgremien nicht mehr diskutiert, auch im Arbeitsprogramm der aktuellen Präsidentschaft Spaniens fand dieses Thema keine Berücksichtigung. Außerdem verrät uns das Pressesekretariat: "Die nächste (belgische) Präsidentschaft wird ihr Arbeitsprogramm in den kommenden Monaten (November oder Dezember, Anm. d. Red.) vorlegen, bevor sie am 1. Januar 2024 das Amt übernimmt."