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  5. Catering-Prozess: TSV 1860 München erwägt Berufung gegen Urteil

Catering-Prozess
14.07.2010

TSV 1860 München erwägt Berufung gegen Urteil

Hoeneß legt nach: Stoffers ein «Scharlatan»
Foto: DPA

Das Urteil im Catering-Prozess trifft den TSV 1860 München an der empfindlichsten Stelle - den Finanzen. Jetzt erwägen die Münchner Löwen, in Berufung zu gehen.

Mit Enttäuschung hat der TSV 1860 München auf die Niederlage im Rechtsstreit mit dem FC Bayern München reagiert.

"Das Urteil bremst zwar unsere positive Entwicklung, wird uns aber auf Dauer nicht aufhalten können", sagte "Löwen"-Präsident Rainer Beeck in einer Pressemitteilung des Fußball-Zweitligisten. "Aus der Verantwortung für den TSV waren wir verpflichtet, gegen die unerträglichen Vertragsbedingungen zu kämpfen", erläuterte Geschäftsführer Manfred Stoffers.

Der Verein werde prüfen, ob er in die Berufung geht. Das Landgericht München I hatte den TSV 1860 am Mittwoch zur Zahlung von 542 344 Euro Bewirtungskosten an die Allianz Arena Stadion GmbH verurteilt.

Das gab Richterin Elisabeth Waitzinger am Mittwochmorgen amLandgericht München bekannt.

Der TSV 1860 München hatte in der vergangenen Saison 542.344 Eurovon den insgesamt rund 3 Millionen Euro für dieCatering-Kosten in der Allianz-Arena einbehalten, weil der Verein nurnoch so viel zahlen wollte, wie er auch wirklich verbrauchte.

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In den Verträgen mit der Stadion GmbH waren allerdings andere Kostenvereinbart. Die Löwen argumentierten, dass die Verträge zu einer Zeitausgehandelt wurden, als sie wegen der drohenden Insolvenz praktischdazu gezwungen waren, jeden vorliegenden Vertrag von Seiten der StadionGmbH zu unterschreiben. Somit sei das Schriftstück sittenwidrig

Da die Stadion GmbH ein Tochterunternehmen des FC Bayern München seiund der FCB somit Monopolist sei, machten die Löwen auch noch Argumentedes Kartellrechts geltend.

Richterin Waitzinger folgte dieser Argumentation nicht. Der Vertragsei zwischen Kaufleuten abgeschlossen worden, erläuterte die Richterin,also sei er nicht sittenwidrig. Auch kartellrechtlicheBedenken könnten nicht geltend gemacht werden. Die Löwen seienschließlich nicht in die Allianz Arena gezwungen worden.

Neben dem Streitwert von 542.344 Euro muss der

TSV 1860 München

auchnoch Zinsen und Gerichtskosten zahlen.

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