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Coronavirus-Pandemie
02.10.2020

FIFA kommt Clubs entgegen: Modifizierte Abstellungspflicht

Die FIFA hat die Abstellungspflicht modifiziert.
Foto: Ennio Leanza/KEYSTONE/dpa

Nach Bundesliga und UEFA hat auch die FIFA ein Corona-Protokoll verfasst und darin die umstrittenen Vorschriften zur Abstellung von Nationalspielern geregelt.

Im Gegensatz zu den September-Länderspielen ist eine Aufhebung der Abstellungspflicht zwar nun an Bedingungen geknüpft, dennoch kommt der Fußball-Weltverband mit den neuen Vorgaben den Forderungen der europäischen Profi-Vereine entgegen.

Clubs müssen ihre Spieler nicht abstellen, wenn am Ort des Vereins oder am Ort des Länderspiels eine zwingende Quarantäne von fünf Tagen oder eine Reisebeschränkung zu einem dieser Orte besteht. Abstellungspflicht besteht hingegen, wenn die Behörden den Mannschaften eine "spezifische Ausnahmebewilligung" erteilt haben. Die Regelung gilt vorerst bis zum Jahresende also für die Länderspielfenster im Oktober und November.

Bei Hertha BSC fehlte Piatek zuletzt wegen einer Quarantäne-Regelung

Zuletzt hatten Vertreter mehrerer Bundesliga-Clubs eine Abstellungspflicht harsch kritisiert und die Sorge geäußert, Spieler könnten durch Quarantäne-Vorschriften Partien ihrer Clubs verpassen. Der polnische Hertha-Profi Krzysztof Piątek hatte im September wegen einer Berliner Quarantäne-Regelung beim Pokalspiel gegen Eintracht Braunschweig (4:5) nicht mitwirken dürfen.

Für die Partien der deutschen Nationalmannschaft im Oktober besteht auch nach den neuen Regeln eine Abstellungspflicht, da den DFB-Profis weder in der Ukraine noch nach der Rückkehr vom Nations-League-Spiel aus Kiew (10. Oktober) zum nächsten Spiel in Köln gegen die Schweiz (13. Oktober) eine Quarantäne droht.

Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass bei beruflich unaufschiebbaren Reisen unter fünf Tagen in die Ukraine bei einer Corona-Testreihe die Quarantänepflicht entfällt. Diese Testreihe können Bundestrainer Joachim Löw und seine Spieler nachweisen.

Die modifizierte Abstellungsregelung im Wortlaut:

"Die Regelungen für das Abstellen von Spielern für Verbandsmannschaften gemäß Anhang 1 [des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern] kommen wie üblich zur Anwendung, es sei denn:

i. es besteht eine zwingende Quarantäne oder Selbstisolation von mindestens fünf Tagen bei Ankunft am: a. Ort des Vereins, der den Spieler für eine Verbandsmannschaft abstellen muss, oder b. Ort, an dem das Spiel einer Verbandsmannschaft stattfinden soll, oder

ii. es gilt eine Reisebeschränkung ab oder zu einem dieser Orte (vgl. lit. a oder b) und

iii. die zuständigen Behörden haben den Spielern einer Verbandsmannschaft im Zusammenhang mit den genannten Beschlüssen keine spezifische Ausnahmebewilligung erteilt." (dpa)

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