Metzger das Gewerbe untersagt
Tapfheim/Donauwörth Das Landratsamt in Donauwörth hat einem Metzger aus Tapfheim, dessen Betrieb wegen hygienischer Mängel vor gut einem Jahr schon einmal vorübergehend geschlossen wurde, untersagt, sein Gewerbe weiterhin auszuüben. Wie jetzt bekannt wurde, geschah dies bereits im Sommer. Der Betroffene möchte den Beschluss der Behörde nicht akzeptieren und klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Begründung: Die Maßnahme des Amts sei nicht verhältnismäßig.
Eine Reihe von Mängeln
Die Vorgeschichte sorgte im Herbst 2008 und in den folgenden Monaten für Aufsehen. Bei einer unangemeldeten Kontrolle stießen Behördenvertreter in dem Schlachtbetrieb auf eine ganze Reihe von Mängeln. Zwar fanden die Veterinäre kein Gammelfleisch - eine gesundheitliche Gefahr für die Kunden habe nicht bestanden -, jedoch brachte der Metzger Ware in Verkehr, die nach Ansicht der Kontrolleure zum Verzehr nicht geeignet war. Dies sah im März 2009 auch das Amtsgericht Nördlingen so. Es verhängte auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den 56-Jährigen eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.