Die Fragestellung beim Bürgerentscheid zur Straße verwirrte
Plus Juristisch wasserdicht, aber Wie es zu dem Wortlaut auf den Stimmzetteln in Buttenwiesen kam.
Im Rahmen des Buttenwiesener Bürgerentscheids zur Gemeindeverbindungsstraße zwischen Pfaffenhofen und Donaumünster wurde von vielen Seiten die Fragestellung kritisiert. Gernot Hartwig, Vorsitzender der Ortsgruppe des Bunds Naturschutz in Buttenwiesen, erklärt, dass er die Frage mit juristischem Beistand vom Landratsamt formuliert habe. Er führt aus: „Es muss eine Frage sein, die mit Ja zu beantworten ist und Nein zu dem sagt, was der Gemeinderat beschlossen hat.“ Außerdem müsse drinstehen, wie die momentane Lage ist.
Der Entscheid musste juristisch einwandfrei sein
Hartwig stellt klar: „Ich mach es so, dass es juristisch einwandfrei ist, sonst brauch ich nicht antreten.“ Soll heißen, dass sämtliche Details einer juristischen Prüfung standhalten müssen. Wir haben auch beim Landratsamt Dillingen nachgefragt. Regierungsrat Thomas Strehler, Abteilungsleiter für „Kommunales, Sicherheit und Ordnung“, antwortete daraufhin: „Es ist nicht die Aufgabe des Landratsamts, die Initiatoren von Bürgerbegehren rechtlich zu beraten. Sofern entsprechende Anfragen an uns herangetragen werden, treffen wir immer nur allgemeine Aussagen zu den formalen Anforderungen an ein Bürgerbegehren und weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Fragestellung inhaltlich nicht geprüft werden kann.“
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