Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Kommentar: Deutschland hat endlich ein Whistleblower-Gesetz

Deutschland hat endlich ein Whistleblower-Gesetz

Kommentar Von Stefan Küpper
20.05.2023

Um Jahre zu spät setzt Deutschland die EU-Richtlinie um und bietet Hinweisgebern nun notwendigen Schutz. Das war höchste Zeit, ist ein Anfang, reicht aber nicht.

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sind keine Denunziantinnen und Denunzianten. Sie sind oft sehr mutige Menschen, die entscheidend dafür sind, ob Missstände aufgedeckt werden oder nicht – selbst dann, wenn ihre Motive – was vorkommen kann – nicht ausschließlich uneigennützig sein sollten. Was Whistleblower mitteilen, muss natürlich geprüft, gewichtet, eingeordnet werden. Aber ohne Hinweisgebende gibt es keine Hinweise. Ohne diese aber – wer wüsste das besser als Journalisten – werden Missstände seltener aufgedeckt, wird seltener bekannt, was die Öffentlichkeit interessieren sollte – und was dann gegebenenfalls zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, Strafprozessen, rechtskräftigen Urteilen und im Idealfall zu mehr Gerechtigkeit führt. 

Es ist deshalb zunächst eine gute Nachricht, dass Deutschland endlich ein Whistleblower-Gesetz hat. Auch wenn dieses längst schon, nämlich am 17. Dezember 2021, hätte vorliegen sollen. Bis dahin wäre Zeit gewesen, die entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die alte Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte es nicht hingebracht, der blaue Brief aus Brüssel folgte prompt. Die Ampel-Regierung legte dann relativ zügig einen Entwurf vor, der aber in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat musste. Inzwischen hatte die Europäische Kommission Deutschland und sieben weitere Staaten verklagt.

Hinweisgeberschutz ist von überragendem öffentlichem Interesse

Der jahrelange Verzug ist umso peinlicher, weil man den Nutzen von gut geregeltem Hinweisgeberschutz im Land der Wirecard-, Abgas- oder Cum-Ex-Skandale nicht noch extra erklären muss. Mit einem gut organisierten Hinweisgebersystem können wohl Milliarden gespart werden, wovon betroffene Unternehmen und die öffentliche Hand profitieren würden. Hinweisgeberschutz ist von überragendem öffentlichem Interesse. 

Es ist also überfällig, dass nun die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wurde, dass sich Whistleblower nicht als Verräter fühlen, sondern im Gegenteil geschützt werden und nicht Karriere oder berufliche Existenz zu riskieren. Es ist gut, dass Behörden und Unternehmen (mit mehr als 49 Mitarbeitenden) Meldestellen einrichten müssen, an die sich Hinweisgebende wenden können. Sei es, weil diese über Betrügereien oder Korruption gestolpert sind, sei es, weil sie Verstöße gegen Umweltschutzregeln bemerkt haben.

Anonymität ist für Whistleblower das höchste Gut

Trotz dieser Fortschritte gibt es allerdings berechtigte Kritik an dem im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss. Der sieht zum Beispiel vor, dass Whistleblower sich bevorzugt an interne Stellen wenden müssen. Und die Verpflichtung, einen Kanal für anonyme Meldungen einzurichten, wurde gestrichen. 

Lesen Sie dazu auch

Hier setzt die nachvollziehbare Kritik – zum Beispiel von Transparency International – an. Anonymität ist für Whistleblower und Informanten sicher eines der höchsten, wenn nicht das höchste Gut. Gerade für die, die sich zum ersten Mal trauen, sollte das Angebot so niedrigschwellig wie möglich gehalten sein – sprich ihre Identität verborgen bleiben. Nur so kann Vertrauen entstehen. Zwar gibt es sehr gute technische Möglichkeiten zum Informantenschutz, aber wenn ein möglicherweise entscheidender Hinweis nicht gegeben wird, weil der Whistleblower seinen Klarnamen lieber nicht irgendwo in ein Meldesystem eingeben sehen möchte, dann kann das nicht im eigentlichen Sinne der Sache sein – einem verbesserten Umgang mit Fehlern in Unternehmen und Behörden und einem gestärkten Verantwortungsgefühl aller Mitarbeitenden für ihren Arbeitgeber. 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.