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Verkehr
28.02.2018

ADAC-Experte: "Fahrverbote sind das letzte Mittel"

Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt Städten nur, Diesel-Fahrverbote zu verhängen. ADAC-Verkehrspolitik-Experte Stefan Gerwens äußert sich zu den Folgen für Autofahrer.
Foto: Patrick Pleul, dpa

ADAC-Verkehrspolitik-Experte Stefan Gerwens zum Grundsatzurteil über Diesel-Fahrverbote und seinen Folgen für Autofahrer.

Herr Gerwens, wie steht denn der ADAC als Vertreter von Millionen betroffener Autofahrer zu den wohl nun kaum mehr zu umgehenden Fahrverboten ?

Stefan Gerwens: Die Stickoxidgrenzwerte in den Städten sind einzuhalten, denn die Gesundheit der Bevölkerung steht im Vordergrund und hat Vorrang, auch vor individuellen Mobilitätsbedürfnissen. Doch Fahrverbote sind das letzte Mittel, wenn alle anderen weniger einschneidenden Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Die Kommunen können zum Beispiel selbst eine adaptive Verkehrssteuerung der Ampelanlagen, ein attraktives Angebot von Bussen und Bahnen oder gute Bedingungen für den Radverkehr umsetzen. Nur wenn diese Maßnahmen zusammen nicht ausreichen, sollten lokale Fahrverbote in Betracht gezogen werden, sofern sie denn verhältnismäßig und geeignet sind. Diese sind nach Ansicht des ADAC auf besonders belastete Straßenabschnitte zu beschränken.

Wieso werden Fahrverbote überhaupt diskutiert, wo doch die Luftqualität in den Städten in den vergangenen 30 Jahren deutlich besser wurde?

Gerwens: Die Luftqualität wird von verschiedenen Emissionen beeinflusst. Die Feinstaubgrenzwerte werden in keiner bayerischen Stadt mehr überschritten, da Maßnahmen wie etwa Partikelfilter für Fahrzeuge oder zur Schadstoff-Minderung bei Industrie und Haushalten wirksam waren. Auch die Belastung mit Stickstoffdioxid ging im vergangenen Jahrzehnt leicht zurück. An vielen Messstationen werden aber weiterhin Stickstoffoxid-Konzentrationen gemessen, die über dem Grenzwert der Europäischen Union liegen.

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In welchen bayerischen Städten drohen denn realistischerweise Fahrverbote?

Gerwens: In den Städten Augsburg, München, Nürnberg und Regensburg werden die Stickstoffdioxidgrenzwerte derzeit überschritten. Fahrverbote sind aber nur dann verhältnismäßig, wenn andere wirksame Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat diese Verhältnismäßigkeit extra betont. Wir sehen zum Beispiel noch große Potenziale durch die bauliche Nachrüstung von Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 5.

Stefan Gerwens leitet beim ADAC in München das Ressort Verkehrspolitik. Der studierte Volkswirt war zuvor bei der Straßenverkehrsinitiative Pro Mobilität.
Foto: Adac

Welche Fahrzeuge wären nun von dem drohenden Fahrverbot in den Kommunen betroffen?

Gerwens: In der Diskussion stehen Diesel der Abgasnorm Euro 5 und schlechter, aber noch ist unklar, wie Fahrverbote lokal konkret ausgestaltet werden. Der ADAC setzt sich dafür ein, schnell den Rechtsrahmen für bauliche Nachrüstung zu schaffen, um auch Fahrzeuge mit dadurch deutlich reduzierten Emissionen die Einfahrt zu ermöglichen. Die Kosten dafür dürfen nicht den Fahrzeughaltern auferlegt werden, denn die haben vor einigen Jahren ein gesetzeskonformes Fahrzeug erworben. Vor allem die Hersteller müssen hier ihrer Verantwortung gerecht werden, aber auch den Staat sehen wir in der Pflicht.

Welche Ausnahmen müsste es bei Fahrverboten denn geben?

Gerwens: Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sind Ausnahmen für bestimmte Fahrzeughalter wie zum Beispiel Schwerbehinderte zu prüfen.

Wann könnte es die ersten Fahrverbote geben?

Gerwens: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sieht erst einmal die Anpassung der Luftreinhaltepläne und die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten vor. Außerdem sind Übergangsfristen und eine gestufte Einführung von Fahrverboten im Richterspruch enthalten. In ersten Städten könnte es aber schon in einigen Monaten für Euro-4-Diesel dazu kommen.

Wie soll das Einhalten von Fahrverboten kontrolliert werden? Und: Ist das überhaupt möglich?

Gerwens: Die Ausgestaltung der Kontrolle örtlicher Fahrverbote ist noch offen. Der Bund prüft derzeit eine Anpassung des Straßenverkehrsrechts, um die Ausschilderung von Straßenabschnitten zu erleichtern.

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