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Kfz-Reparaturkosten
22.10.2008

Augsburger Gericht: Versicherung muss mehr blechen

Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass bei unverschuldetenUnfällen Versicherungen auch für Reparaturkosten in Markenwerkstättenaufkommen müssen.

Eine kleine Beule an einem Auto aus dem Raum Landsberg hat große Folgen für Verbraucher und Kraftfahrzeugbetriebe in Nordschwaben. Das Landgericht Augsburg stärkt die Rechte der Verbraucher. Von Lea Thies

Von Lea Thies

Augsburg. Eine kleine Beule an einem Auto aus dem Raum Landsberg hat nun große Folgen für viele Verbraucher und Kraftfahrzeugbetriebe in Nordschwaben. Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass bei unverschuldeten Unfällen Versicherungen auch für Reparaturkosten in Markenwerkstätten aufkommen müssen (Aktenzeichen: 4S1655-08).

Bisher habe es hierzu im Landgerichtsbezirk Augsburg keine eindeutige Rechtsprechung gegeben, so Maximilian Hofmeister, Vorsitzender der 4. Zivilberufungskammer und Vizepräsident des Landgerichts. An diesem Richterspruch würden sich nun die Amtsgerichte in Donauwörth, Dillingen, Nördlingen, Aichach und Landsberg orientieren. Auch das Oberlandesgericht München habe sich in einem ähnlichen Verfahren auf das Augsburger Urteil berufen, so Hofmeister. Die Kfz-Innung Schwaben begrüßt diese Grundsatzentscheidung und kritisiert das rigorose Sparverhalten mancher Versicherungen.

Diesen Rotstift bekam auch ein Mann aus dem Raum Landsberg zu spüren, als ihm jemand in seinen Wagen gefahren war. Als er die Reparaturkosten über seine Markenwerkstatt abrechnen wollte, machte die Versicherung des Unfallverursachers nicht mit. Begründung: In einer markenunabhängigen Werkstatt, die mit der Versicherung zusammenarbeite, hätte die Reparatur weniger gekostet, also werden nur diese Kosten erstattet. Die 319,76 Euro Differenz hätte der Autobesitzer zahlen sollen, obwohl er die Beule nicht verursacht hatte.

Das sah der Mann nicht ein, nahm sich einen Anwalt und klagte. Das Amtsgericht Landsberg gab ihm recht und nun auch in zweiter und letzter Instanz die 4. Zivilkammer am Landgericht Augsburg. Die Begründung: "Jeder Geschädigte darf auf Gutachtenbasis bei seiner markenabhängigen Werkstatt abrechnen, um spätere Nachteile beim Weiterverkauf auszugleichen", erklärt Hofmeister. Bei den Vertragswerkstätten der Versicherungen wisse der Besitzer mitunter nicht, wo sein Auto repariert werde - in der Region oder weiter weg.

Hofmeister hat in den letzten Jahren festgestellt, dass die Versicherungen bei Schadensersatzfällen "immer knausriger werden". Das bestätigt auch Petra Brandl, Geschäftsführerin der Kfz-Innung Schwaben. "Bei den Versicherungen steigt der Kostendruck." Es komme öfter vor, dass nur 80 Prozent der Reparaturkosten erstattet werden, weil eine Vertragswerkstatt billiger gewesen wäre. "Das ist das übliche Vorgehen der Versicherungen, mit dem auch unsere Betriebe zu kämpfen haben", sagt sie. Das Augsburger Urteil sei daher wichtig für die schwäbischen Kfz-Unternehmen, sagt Brandl. Den Verbrauchern rät sie: "Schalten Sie nach einem Unfall einen Rechtsanwalt ein. Dann kommen Kürzungen von Versicherungen weniger vor."

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