
Kommunalwahl: Sind mehrere Nominierungen im Kreis ungültig?

Plus Nach Formfehlern bei der Ladung müssen drei Aufstellungsversammlungen in Affing wiederholt werden. Das hat Konsequenzen für offene Listen im Wittelsbacher Land.

Die einschlägigen Gesetzestexte sind vielseitig, langatmig und nicht nur für Laien, sondern selbst für Verwaltungsprofis schwer verständliche Kost. Für die Nominierung von Kandidaten für die Kommunalwahl im März gelten einige Regularien. Es lauern Formfehler. Einige sind heilbar, aber nicht alle. Dazu gilt das Sprichwort: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Wenn jetzt aber alles zusammenkommt: Also „Kläger“ plus Formfehler und „nicht heilbar“, dann ist eine Nominierung ungültig. So geschehen in Affing: Gleich drei von bislang vier Versammlungen müssen dort nach Ladungsfehlern wiederholt werden, bestätigt Marianne Birkner, Wahlleiterin der Gemeinde, auf Anfrage unserer Redaktion.
Aichach-Friedberg: Die Causa Affing hat Konsequenzen für das ganze Wittelsbacher Land
Das hat jetzt auch Konsequenzen für die Wahlvorschläge im ganzen Wittelsbacher Land. Die Rechtsaufsicht im Landratsamt hat diese Woche alle Wahlleiter in den 24 Kommunen angeschrieben. Sie müssen überprüfen, ob die Einladungen zu den bisherigen Aufstellungsversammlungen rechtlich in Ordnung waren. Wenn nicht, dann müssten auch die wiederholt werden. Der Aufwand für alle Beteiligten ist enorm, aber es bleibt noch Zeit. Vorschläge für die Wahl am 15. März können bis spätestens 23. Januar eingereicht werden. Sachgebietsleiter Claus Simon, im Landratsamt für die Kommunalwahlen zuständig, hat noch keine Informationen, dass neben Affing weitere Fehler bei der Einladung der Wahlberechtigten einer Nominierung passiert sind. Er will es aber keinesfalls ausschließen. Bei einem Fall in Pöttmes habe sich herausgestellt, dass der Fehler doch im Nachhinein heilbar ist. Dort sei keine Wiederholung notwendig.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.