
Kommunalwahl: Sind mehrere Nominierungen im Kreis ungültig?

Plus Nach Formfehlern bei der Ladung müssen drei Aufstellungsversammlungen in Affing wiederholt werden. Das hat Konsequenzen für offene Listen im Wittelsbacher Land.

Die einschlägigen Gesetzestexte sind vielseitig, langatmig und nicht nur für Laien, sondern selbst für Verwaltungsprofis schwer verständliche Kost. Für die Nominierung von Kandidaten für die Kommunalwahl im März gelten einige Regularien. Es lauern Formfehler. Einige sind heilbar, aber nicht alle. Dazu gilt das Sprichwort: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Wenn jetzt aber alles zusammenkommt: Also „Kläger“ plus Formfehler und „nicht heilbar“, dann ist eine Nominierung ungültig. So geschehen in Affing: Gleich drei von bislang vier Versammlungen müssen dort nach Ladungsfehlern wiederholt werden, bestätigt Marianne Birkner, Wahlleiterin der Gemeinde, auf Anfrage unserer Redaktion.
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