Den Vater lässt dieser Spitzahorn nicht mehr los. Mit seiner Frau kommt er jede Woche her. Hier ist ihr Sohn im Alter von nur 27 Jahren ums Leben gekommen. Am 9. November 2022 prallte er mit seinem Auto an den Baum an der Kreisstraße zwischen Haunswies und Affing. Der Ahorn ist für den 60-jährigen Vater Gedenkort, aktuell aber Anlass für Ärger – darüber, dass dieser Baum der Kfz-Haftpflichtversicherung seines Sohnes viel Geld kostet.
Der Baum hat den Aufprall des Autos augenscheinlich bislang gut überstanden. Dass die Versicherung zahlen muss für Schäden daran und einen eventuellen Ersatz, sollte dieser später eingehen, kann der 60-Jährige aus Gersthofen nachvollziehen. Was ihn jedoch ärgert, sind die Kosten von 5700 Euro, die der Landkreis Aichach-Friedberg dafür in Rechnung stellt. Das hält er für völlig überzogen.
Der 27-Jährige ist nach dem Aufprall des Autos sofort tot
Dass Bäume an Kreisstraßen bei Unfällen beschädigt werden, kommt immer wieder vor. Ganz egal, wie schwer der Unfall ist, der Landkreis gehe dabei immer auf die gleiche Weise vor, betont Pressesprecher Wolfgang Müller vom Landratsamt in Aichach auf Anfrage unserer Redaktion. Er schalte "staatlich geprüfte, seriöse Gutachter" ein, die den Schaden berechnen. Versicherungen prüften genau, "ob das gerechtfertigt ist". In diesem Fall "war das keine Streitsache", sagt Müller.
Der Baum steht zwischen Radweg und Fahrbahn, etwa 200 Meter vor der Einmündung der Frechholzhauser Straße. Der 27-Jährige hatte am Unfalltag gegen 16.30 Uhr von Haunswies in Richtung Affing ein Auto überholt. Beim Wiedereinscheren war er mit seinem Wagen nach rechts von der Straße abgekommen und gegen den Baum geprallt. Das Fahrzeug hatte sich, wie Feuerwehrleute sagten, regelrecht um den Stamm gewickelt. Der 27-Jährige war nach Einschätzung der Polizei sofort tot.
Der Unfalltod des Sohnes hebt das Leben der Eltern aus den Angeln
Der jähe Unfalltod des Sohnes hat das Leben seiner Eltern aus den Angeln gehoben. Der Vater sagt: "Da meinst du ja, du bist mit dem Kopf gegen die Wand gelaufen. Da weißt du nichts mehr." Und trotzdem muss auch er erleben, dass der für ihn und seine Frau so tragische Verlust eine ganz sachliche, bürokratische Seite hat. Manches davon kann der 60-Jährige nachvollziehen. Bei der Rechnung für den Baum fehlt ihm das Verständnis.
Jede Woche zünden die Eltern am Fuße des Spitzahorns eine neue Kerze an und bringen Blumen mit. Im Frühjahr haben die Blätter ausgeschlagen. "Der Baum erfreut sich bester Gesundheit", sagt der Vater. Die Rinde des Stammes ist allerdings verletzt. Sie ist seit dem Unfall mit Folie abgeklebt, um die offenen Stellen vor Streusalz oder intensiver Sonneneinstrahlung zu schützen.
Der Vater spricht von einem "vergoldeten Baum"
Dass es Geld kostet, das Umfeld wieder herzurichten und Gras anzusäen, dass Pflege und Nachkontrolle nötig sind und bezahlt werden müssen, "das versteh’ ich alles", sagt der Mann. Auch die 1400 Euro für einen neuen Baum inklusive Pflanzung und weitere 900 Euro für drei Jahre Anwachsgarantie und -pflege lässt er sich eingehen. Dass der Gutachter aber 5700 Euro und damit auch Kosten und Zinsen für 27 Jahre – so hoch ist das geschätzte Alter des betroffenen Baumes – ansetzt, ist für ihn eine "fiktive Hochrechnung, das versteht kein Mensch".
Für den 60-Jährigen ist das so, als ob jemand einen "vergoldeten Baum" hinsetzen wolle, wie er sagt. Ihm gehe es ums Prinzip, darum, dass sich der Landkreis in seinen Augen an der Versicherung bereichere. "Alle Autofahrer müssen das mittragen", kritisiert der Mann, der von einer "Luftnummer" spricht. So würden Versicherungsprämien ansteigen.
Die Versicherung begleicht die Rechnung des Landkreises für den Baum
Pressesprecher Müller spricht von einer allgemein anerkannten Praxis, die Kosten für die Pflege eines neuen Baumes hochzurechnen, "bis er die Größe hat wie der betroffene Baum". Und er ergänzt, es gebe ein öffentliches Interesse an einem Baum, das sei "unser Auftrag".
So sieht das auch die Versicherung des Verunglückten. Die Versicherung hat Verständnis für den Vater. Dieser sei durch den Tod des Sohnes emotional stark belastet. Sie bedauere das sehr, sagt Pressesprecherin Brigitte Römstedt von der R+V Versicherung AG in Wiesbaden. Aber aus rein fachlicher Sicht sei "alles korrekt gelaufen". Der Landkreis habe einen "gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung". Die R+V hat die Forderung des Landratsamtes über die 5700 Euro beglichen. Zuvor hat sie das Landkreis-Gutachten von einem Baum-Sachverständigen prüfen lassen. Ergebnis: Es ist "fachlich nachvollziehbar".
Nach dem Unfall hätte der Vater den Baum am liebsten umgesägt
Auch wenn der Baum auf Dauer überlebt, darf der Landkreis das Geld für die Ersatzpflanzung behalten. Römstedt erläutert: "In der Kfz-Haftpflichtversicherung hat der Geschädigte das Recht, den Schaden fiktiv abzurechnen", wenn ihn ein Gutachten belegt. Das ist unabhängig davon, ob der Geschädigte den Schaden behebt oder nicht.
Im konkreten Fall kommt die Summe vorerst anderen Bäumen zugute. Laut Pressesprecher Müller fließt sie in das Budget für die Pflege von Bäumen entlang von Kreisstraßen ein. Aus dem Landratsamt heißt es: "Wir kämpfen um jeden Baum." Müller betont aber auch: In Härtefällen, wenn die Folgekosten Hinterbliebene selbst tragen müssten, würde auf eine Rechnung verzichtet.
Damals gleich nach dem Unfall hätte der Vater im ersten Schock den Baum am liebsten umgesägt. "Dann wäre die Rechnung gerechtfertigt", findet er. Der Spitzahorn an der Kreisstraße lässt ihn nicht mehr los. Inzwischen weiß der 60-Jährige, dass Bäume nicht mehr so nah wie dieser an Straßen gepflanzt werden. Heute sind 7,50 Meter Abstand üblich. Der 60-Jährige weiß aber auch, wie vergeblich alle Überlegungen in Bezug auf den Tod seines Sohnes sind: "Das ändert alles nichts mehr, er kommt nicht mehr zurück."