Tödlicher Unfall bei Allenberg: Gericht weist Beschwerde der Eltern ab
Plus Die Eltern der Getöteten wollten nach dem Urteil als Nebenkläger in Berufung gehen. Das bleibt ihnen verwehrt. Nun äußern sie sich erstmals und üben heftige Kritik.
Das Oberlandesgericht München (OLG) hat die Beschwerde gegen die Abweisung der Berufung der Nebenklage verworfen. Da keine weiteren Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das Urteil gegen den Fahrer des tödlichen Unfalls bei Allenberg an Ostern 2022 nun rechtskräftig. Er wurde im Oktober 2022 vom Amtsgericht Augsburg wegen Unfallflucht zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem musste er eine Geldstrafe zahlen und darf bis Anfang 2024 nicht Auto fahren. Sowohl die Staatsanwaltschaft Augsburg als auch der Anwalt des Angeklagten, Werner Ruisinger, verzichteten damals auf eine Berufung. Doch die Nebenkläger, die Eltern der Getöteten, waren mit dem Urteil alles andere als zufrieden. Nach der Entscheidung des OLG haben sie sich nun erstmals selbst geäußert.
Eltern der Getöteten: "Wir sind empört und extrem niedergeschlagen"
In der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag starb eine 23 Jahre alte Fußgängerin aus Gachenbach (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) beim Zusammenprall mit einem Auto, in dem zwei Brüder aus Freising saßen. Die beiden damals 29- und 28-Jährigen waren von Stuttgart nach Freising unterwegs, als sie gegen 0.35 Uhr auf der Kreisstraße AIC2 vom Schiltberger Ortsteil Allenberg kommend in Richtung Höfarten gegen die Frau stießen. Laut Obduktion war sie sofort tot. Die Brüder stiegen zunächst aus, sahen nach der Frau, schickten sogar noch andere Helfer weg und flohen dann aber von der Unfallstelle. Sie stellten sich erst Tage später bei der Polizei, die ihnen bereits dicht auf den Fersen war.
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