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Corona
08.04.2020

Corona-Kontrollen: Darf ich mein Auto noch waschen?

Sein Auto als Freizeitvergnügen zu waschen, ist derzeit verboten.
Foto: Merk

Plus Die Polizei stellt an Waschanlagen vermehrt Verstöße gegen die Beschränkungen fest. Die Betreiber stellt das vor ein Problem.

Eine Autowaschanlage im April zu schließen, das sei in etwa so, wie eine Eisdiele am Gardasee dichtzumachen, meint Peter Beducker. Er betreibt mehrere Waschanlagen in Gersthofen, Stettenhofen und Meitingen. Die musste er wegen der aktuellen Corona-Beschränkungen allerdings vorübergehend schließen. Mittlerweile sind sie zwar wieder geöffnet, sein Auto waschen darf dort aber nicht jeder. Denn: Laut Polizei ist das derzeit nur im Rahmen einer „beruflichen Tätigkeit“ erlaubt. Doch was heißt das genau?

Das Polizeipräsidium Schwaben Nord erklärt dazu: „Die Nutzung einer Autowaschanlage ist im Moment nur im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erlaubt. Im privaten Bereich stellt die Nutzung einer Autowaschanlage keinen triftigen Grund dar, seine Wohnung zu verlassen.“ Kontrolliert wird das von der Polizei. Einen Gewerbeschein vorzeigen, wie aktuell zum Beispiel im Baumarkt, muss man aber nicht.

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