Peinliche Polizei-Panne beim Volksfest
Bei einem Volksfest rollte ein Einsatzfahrzeug der Polizei herrenlos ins Gebüsch. Die Menge betrunkener Besucher johlte. Ein 28-Jähriger stand nun wegen Beleidigung vor Gericht.
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen, besagt ein Sprichwort. Eine peinliche Panne mit dem Dienstwagen machte zwei Augsburger Polizisten zum Gespött einer laut johlenden Menge betrunkener Volksfestbesucher in Thierhaupten (Kreis Augsburg) im August 2011. Ein 28-Jähriger, der angeblich mit besonders ungebührlichen Kommentaren den Fauxpas der Ordnungshüter beklatschte, musste sich jetzt wegen Widerstands und Beleidigung vor Amtsrichterin Cornelia Böttcher verantworten.
Es war am Morgen des Himmelfahrtstages gegen 4 Uhr, als die Augsburger Streife auf Kontrollfahrt rund um das Festgelände war, auf dem sich immer noch Dutzende zumeist stark vom Gerstensaft aufgeheizte Festgäste aufhielten. Als beim Anblick des Einsatzbusses ein „Mann in Lederhosen“ grundlos die Flucht ergriff, stoppten die Beamten, sprangen aus dem Einsatzbus und rannten ihm hinterher. Der Unbekannte entkam jedoch. Bei ihrer Rückkehr zum Dienstfahrzeug war die Blamage perfekt.
Offenbar weil der Fahrer vergessen hatte, den Gang einzulegen, hatte sich der Einsatzbus selbstständig gemacht, war eine kleine Böschung hinabgerollt und in einem Gebüsch gelandet. Die Panne, so räumte ein Beamter jetzt im Prozess als Zeuge zerknirscht ein, habe „wohl zur Belustigung“ der Menge beigetragen. „Jetzt zeigen wir’s den grünen Wi….“ und „Wir klauen den Bullen die Waffen“ soll es aus der lachenden Meute getönt haben.
Den 28-jährigen Angeklagten, der in vorderster Front gestanden hatte, wollten die Beamten als Urheber der Beleidigung ausgemacht haben. Weil er eine Bierflasche in der Hand gehalten habe, so ein Beamter, habe man ihn aus Gründen der Eigensicherung „zu Boden gebracht“. Später soll der Angeklagte, der 1,4 Promille im Blut hatte, sich noch über die Polizisten lustig gemacht haben. „Ihr seid doch zu blöd zum Autofahren“, habe er gesagt. Diesen Satz räumte der 28-Jährige ein. Weitere Beleidigungen bestritt er.
Die Nachwehen des Volksfestbesuches fielen für den Angeklagten dann doch nicht so schmerzlich wie befürchtet aus. Für das Gericht war die Identifizierung des 28-Jährigen als Störenfried in der Menge aus etwa 20 Metern Entfernung durch die Beamten zu wenig beweiskräftig. So wurde er nur wegen der beleidigenden Worte im Streifenwagen zu einer Geldstrafe von 2000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt.
Die weiteren Anklagepunkte wurden eingestellt.
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