Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Prozess in Augsburg: Augsburger Stadträtin hat wegen eines Symbols Ärger mit der Justiz

Prozess in Augsburg
21.07.2020

Augsburger Stadträtin hat wegen eines Symbols Ärger mit der Justiz

In Augsburg kam es vergangenes Jahr zu mehreren Demos gegen den Einmarsch der türkischen Armee in Nordsyrien.
Foto: Michael Hochgemuth (Archiv)

Plus Christine Wilholm rief im Netz zu einer Demo auf. Nun landet sie wegen eines kurdischen Kennzeichens vor Gericht. Die Rechtslage ist verworren.

Das Symbol, um das es geht, zeigt einen fünfzackigen roten Stern auf einer gelben Flagge, dazu die grünen Buchstaben YPG. Es ist das Kennzeichen einer kurdischen Miliz, die in Syrien kämpft. Als die Türkei vergangenes Jahr in Nordsyrien einmarschierte, gab es in vielen deutschen Städten Proteste dagegen. Auch in Augsburg kam es zu Kundgebungen. Für eine davon warb die heutige Stadträtin Christine Wilholm der Sozialfraktion aus SPD und Linkspartei auch auf dem Facebook-Account von „Die Linke Augsburg“ mit dem YPG-Symbol – was sie nun vor Gericht brachte. Es ist ein Fall, der auch zeigt, wie schnell es passieren kann, dass man in den Fokus der Justiz gerät.

Denn die Rechtslage ist verworren und sorgt bei Betroffenen seit Jahren für viel Ärger. Hintergrund des Verfahrens gegen die Kommunalpolitikerin ist ein Verbot der kurdischen Arbeiterpartei PKK, die in Deutschland als Terrororganisation eingestuft wird und seit 1993 nach dem Vereinsgesetz verboten ist, genau wie ihre Unterorganisationen. Kennzeichen der YPG können unter Umständen unter dieses Verbot fallen, etwa wenn sie im Zusammenhang mit der PKK gezeigt werden oder als Ersatz für PKK-Symbolik genutzt werden.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

21.07.2020

>> Das Amtsgericht erließ gegen die heutige Stadträtin Wilholm im Februar auch einen Strafbefehl von 2000 Euro wegen Verstößen gegen das Vereinsgesetz, den sie nicht akzeptieren wollte. <<

Und der Artikel dreht sich nur um die Fahne?

Im Grunde dürfte aber im politisch interessierten Spektrum das seit 1993 bestehende Verbot von PKK und deren Symbole in Deutschland bekannt sein. Wenn die Frau das nicht wissen sollte, steht ihre Qualifikation als Stadträtin in Frage.

Tatsache ist eher, dass bundesweit Politiker der Linken immer wieder mit PKK Symbolen auffällig werden - die wissen das alle!

https://taz.de/PKK-Flagge-gepostet/!5633612/

>> Eine Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft muss 1.000 Euro spenden, weil sie die Flagge der verbotenen Kurdenorganisation PKK getwittert hat. <<