Unterschrift im Urteil fehlt: Prozess gegen Dealer wird neu aufgerollt
Plus Einer der größten Drogenhändler Augsburgs wurde zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Nun muss der aufwendige Prozess gegen ihn neu gestartet werden.
In Augsburgs Drogenmilieu nannte er sich "Marvin". Optisch könnte er ein Buchhalter sein oder ein Lehrer, tatsächlich aber soll Richard S. (Name geändert) phasenweise einer der größten Dealer Augsburgs gewesen sein. Im vergangenen Juli wurde der heute 40-Jährige zu einer Haftstrafe von acht Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Verhandlung gegen ihn war aufwendig: Sie dauerte Wochen, das Gericht lud etliche Zeugen vor, Verteidigung und Strafkammer lieferten sich Scharmützel, die Sache zog sich hin. Nun muss der gesamte Prozess aber neu aufgerollt werden. Der Grund ist, wie vieles an dem Verfahren, außergewöhnlich und kurios.
Nach Informationen unserer Redaktion hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil der 14. Strafkammer des Augsburger Landgerichts aufgehoben. Was konkret heißt: Eine andere Strafkammer des Gerichts muss den komplexen Fall nun neu verhandeln. Mathias Grasel, Verteidiger von Richard S., hatte nach dem ursprünglichen Urteil gegen seinen Mandanten Revision eingelegt. In der Revision wird ein Urteil auf Rechtsfehler überprüft, nur ein Bruchteil solcher Anträge hat Erfolg. Manchmal monieren die Richter des obersten Gerichts etwa, dass Anträgen von Prozessbeteiligten nicht genügend nachgegangen worden sei, manchmal rügen sie eine "fehlerhafte Beweiswürdigung".
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