Faustschlag am Kö war fast tödlich: 19-Jähriger muss drei Jahre in Haft
Plus Eine Begegnung unter Betrunkenen am Kö in Augsburg eskalierte derart, dass sie fast tödlich endete. Wie fatal die Tat war, wurde am Jugendschöffengericht deutlich.
Der Faustschlag kommt wie aus dem Nichts. Durch den Zuschauerraum geht ein Raunen. Das Video, das im Verhandlungssaal abgespielt wird, zeigt, wie das Opfer durch die Wucht des Schlages rückwärts umkippt. Der Mann knallt auf den Boden und bleibt reglos liegen. Die beiden jungen Männer rennen weg. Überwachungskameras der Polizei hatten die Gewalttat am Königsplatz am frühen Morgen des 31. Dezembers 2022 aufgezeichnet. Sie endete beinahe tödlich. Zwei inzwischen 19-Jährige mussten sich am Donnerstag vor dem Augsburger Jugendschöffengericht verantworten. Einer von ihnen, Manuel R. (Name geändert) sitzt seit der Tat in einem Münchner Gefängnis in Untersuchungshaft. Ihm wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. In der Verhandlung fließen Tränen.
Der 44-jährige Mann hatte an jenem Morgen nur überlebt, weil ein Polizist ihn am Bahnsteig A1 des Königsplatzes reanimierte, bis der Rettungsdienst eintraf. "Sie haben ihm das Leben gerettet", sagt Jugendrichter Bernhard Kugler zu dem Zeugen. Der Beamte des Innenstadtreviers, der glücklicherweise eine Ausbildung zum Notfallsanitäter hat, hat soeben geschildert, wie das Opfer erst noch geröchelt, dann aber zum Atmen aufgehört hatte.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Da hätte ich als Richter noch ein oder 2 Jahre draufgepackt damit der Lerneffekt größer ist.
wo ist die Gerechtigkeit bei deutschen Gerichten geblieben ?? es ist sehr traurig was mit dem immer wieder sehr betrunkenen Aggressor passiert ist !! aber hat er nicht zweimal mit der Körperlichen Gewalt begonnen ?? darf sich denn niemand mehr wehren ?? sie haben geschrieben das der arme verhauene vorher bei einem Ladengeschäft randalierte hat , es gab einen Polizei Einsatz !! wenn der so sehr betrunkene Mann so schwach war wie der Richter darstellte haben nicht dann schon die Polizisten gegen geltendes Recht verstoßen , sie hätten den Mann zum Selbstschutz in Gewahrsam nehmen müssen ???
(edit/mod/NUB 7.2)
"wo ist die Gerechtigkeit bei deutschen Gerichten geblieben ??"
Der Wiederholungstäter wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Wenn er seine Strafe komplett absitzt, kostet dieser Erziehungs- und Resozialisierungsversuch den Steuerzahler ca.150.000 EUR. Das Opfer ist für sein restliches Leben gezeichnet, während der Täter nach 3 Jahren (tatsächlich wohl eher nach etwas mehr als der Hälfte der Zeit) und Zahlung von 55k mit dem Thema abschließen kann.
"es ist sehr traurig was mit dem immer wieder sehr betrunkenen Aggressor passiert ist !!"
Woher wissen Sie, dass der Mann immer wieder sehr betrunken ist?
"aber hat er nicht zweimal mit der Körperlichen Gewalt begonnen ?? "
Nein. Hat er nicht.
"darf sich denn niemand mehr wehren ??
Doch, natürlich. Wenn er angegriffen wird. Als der Schlag erfolgte, wurde aber "diskutiert". Der Schlag war demnach keine Verteidigung des Verurteilten, sondern ein (aus meiner Sicht hinterhältiger, da überraschender) Angriff auf einen Volltrunkenen.
Außerdem stellt sich schon die Frage, ob man sich gegen Jemanden mit ca 2,7 Promille in dieser Art und Vehemenz "wehren" muss.
"wenn der so sehr betrunkene Mann so schwach war wie der Richter darstellte haben nicht dann schon die Polizisten gegen geltendes Recht verstoßen , sie hätten den Mann zum Selbstschutz in Gewahrsam nehmen müssen ???"
Vielleicht. Aber das ändert nichts an der Tat des Verurteilten.
@Von Friedrich Behrend: Es macht Sie wohl kein bisschen nachdenklich, wenn junge Männer in der Kampfsportschule lernen, wie man einen Menschen mit einem Faustschlag tötet und das bei einem Konflikt auch wirklich einsetzen?
Ein Schädel zertrümmert nicht mal so eben, sondern nur mit Vorsatz. Am Boden fixieren und die Polizei rufen ist ausreichend, dann müsste der Gewalttäter jetzt auch nicht für 3 Jahre in Haft.
Die Konsequenz für mich ist, dass ich den Königsplatz und die Innenstadt so gut wie möglich meiden werde. Die Stadt Augsburg hat ja anscheinend keine Ambition, die Gewalt dort in Griff zu kriegen und konzentriert sich lieber darauf, Falschparkern und Radfahrern Bußgelder zu verteilen.
Gerold R., es würde ausreichen, wenn Sie es vermeiden, sich am Kö betrunken morgens um 4 oder 5 Uhr herumzutreiben und dann mit anderen Betrunken Streit anzufangen. (edit/mod/NUB 7.3)
Anscheinend ist Ihnen der Unterschied zwischen "sich wehren" und jemand "ins Koma schlagen" nicht bekannt? Und ja der arme Täter - mir kommen die Tränen... Zuhauen konnte er ja laut dem Richter vorher auch schon mal, oder?