Kontroverse um israelkritischen Auftritt: Welchen Spielraum hat die Stadt?
Plus Im Streit um den geplanten Auftritt des Israelkritikers Reimann dauern Gespräche an. Was Fälle außerhalb Augsburgs zeigen und wie die Stadt ihre Räume vermietet.
Der geplante Auftritt von Israelkritiker Jakob Reimann am 20. November im Augsburger Zeughaus wird zum Politikum. Auch Stadtrat Peter Grab (WSA) fordert nun öffentlich von der Stadtspitze, "alles Machbare zu tun", damit der Vortrag von Reimann nicht stattfindet. Zuvor hatte die Jüdische Gemeinde an Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) appelliert, die Veranstaltung der Augsburger Friedensinitiative und ihrer Partner in städtischen Räumen zu unterbinden. Aber ist das rechtlich überhaupt möglich?
Das Zeughaus ist eine öffentliche Einrichtung – es muss also grundsätzlich jedem für Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Der Spielraum ist dabei "gering", wie die Stadt Augsburg mit Verweis auf entsprechende Vorgaben der Bayerischen Gemeindeordnung mitteilt. "Schwierigkeiten ergeben sich häufig hinsichtlich der Frage der Zulassung extremistischer Parteien und Gruppierungen", erklärt – unabhängig vom aktuellen Fall – Bernhard Maurmeir, Leiter des Hauptamts der Stadt. Dabei nur nach "politischen Gesichtspunkten" zu unterscheiden, sei unzulässig, "solange die Verfassungsfeindlichkeit einer Gruppierung nicht festgestellt ist". Nicht ausgeschlossen sei hingehen, dass die Zulassung im Einzelfall "aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" verweigert werde. "Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn zu erwarten ist, dass im Rahmen der Veranstaltung Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden oder anlässlich der Veranstaltung mit erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu rechnen ist."
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