Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Kontroverse um israelkritischen Auftritt: Welchen Spielraum hat die Stadt?

Augsburg
11.10.2023

Kontroverse um israelkritischen Auftritt: Welchen Spielraum hat die Stadt?

Ein geplanter Auftritt des Israelkritikers Jakob Reimann im städtischen Zeughaus sorgt für laute Kritik.
Foto: Silvio Wyszengrad

Plus Im Streit um den geplanten Auftritt des Israelkritikers Reimann dauern Gespräche an. Was Fälle außerhalb Augsburgs zeigen und wie die Stadt ihre Räume vermietet.

Der geplante Auftritt von Israelkritiker Jakob Reimann am 20. November im Augsburger Zeughaus wird zum Politikum. Auch Stadtrat Peter Grab (WSA) fordert nun öffentlich von der Stadtspitze, "alles Machbare zu tun", damit der Vortrag von Reimann nicht stattfindet. Zuvor hatte die Jüdische Gemeinde an Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) appelliert, die Veranstaltung der Augsburger Friedensinitiative und ihrer Partner in städtischen Räumen zu unterbinden. Aber ist das rechtlich überhaupt möglich? 

Das Zeughaus ist eine öffentliche Einrichtung – es muss also grundsätzlich jedem für Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Der Spielraum ist dabei "gering", wie die Stadt Augsburg mit Verweis auf entsprechende Vorgaben der Bayerischen Gemeindeordnung mitteilt. "Schwierigkeiten ergeben sich häufig hinsichtlich der Frage der Zulassung extremistischer Parteien und Gruppierungen", erklärt – unabhängig vom aktuellen Fall – Bernhard Maurmeir, Leiter des Hauptamts der Stadt. Dabei nur nach "politischen Gesichtspunkten" zu unterscheiden, sei unzulässig, "solange die Verfassungsfeindlichkeit einer Gruppierung nicht festgestellt ist". Nicht ausgeschlossen sei hingehen, dass die Zulassung im Einzelfall "aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" verweigert werde. "Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn zu erwarten ist, dass im Rahmen der Veranstaltung Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden oder anlässlich der Veranstaltung mit erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu rechnen ist."

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.