Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Polizei beobachtet zunehmendes Problem mit E-Scootern

Augsburg
30.12.2022

Polizei beobachtet zunehmendes Problem mit E-Scootern

Die Augsburger Polizei kontrolliert E-Scooter-Fahrer genauso wie andere Verkehrsteilnehmer. Die Zahl der Unfälle mit E-Rollern steigt.
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Plus Die Polizei registriert auch in der Stadt Augsburg eine Zunahme von Unfällen mit E-Scootern. Dabei seien sich manche Fahrer oft einer Sache nicht bewusst.

Dass sich der Mann überhaupt auf dem Elektroroller halten konnte, war fast schon ein Wunder. Gehfähig war er nämlich nicht mehr, als die Polizei ihn kurz vor Mitternacht kontrollierte. Die Beamten mussten den betrunkenen 40-Jährigen sogar stützen. 1,4 Promille Alkohol hatte er intus. Dieser Fall, wie vor wenigen Wochen in Kriegshaber geschehen, ist in Augsburg kein Einzelfall. Immer wieder meldet die Polizei, dass sie alkoholisierte E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr ziehen. Mal ist es ein 17-Jähriger mit 1,4 Promille, mal ein 16-Jähriger mit 1,1. Die Augsburger Polizei beobachtet darüber hinaus eine bedenkliche Entwicklung, die bayernweit registriert wird.

Laut Bayerischem Innenministerium haben die Unfälle mit E-Scootern in diesem Jahr massiv zugenommen. Wurden im Vorjahr bayernweit zwischen Januar bis Ende Oktober 762 Unfälle mit sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen registriert, waren es in dem Zeitraum dieses Jahres bereits 1097 Unfälle. Damit stieg auch die Zahl der Verletzten. Das war aber noch nichts alles: Fahrende stehen demnach zunehmend unter Alkoholeinfluss. Tendenzen, die die Polizei auch in Augsburg beobachtet.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

31.12.2022

Warum werden E-Scoter nicht bestraft die auf dem Gehweg so blöd parken das man darüber stolpern könnte, und ich mit meine 125 Roller Gut hatte auch Verkehrswidrig geparkt wo es niemanden gestört hätte, kommt einer von Ordnungsamt und bekam Bussgeld, E-Scoter sind nach meiner Meinung nach auch Kraftfahrzeuge und dürften auch nicht auf dem Gehweg parken, und das finde ich ungerecht das Sie es einfach abstellen dürfen das man schon drüber fliegen könnte, finde ich nicht in Ordnung

30.12.2022

"Offenbar ist es immer noch nicht bei allen Nutzern angekommen, wird verdrängt oder vergessen, dass man durch das Fahren eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss seinen Führerschein verlieren kann", stellt Siegfried Hartmann fest."

Was man nicht besitzt, kann man nicht verlieren. Der Führerschein ist keine Voraussetzung für den legalen Gebrauch dieser ebenso überflüssigen, wie gefährlichen Dinger und das dürfte mit das Hauptproblem sein. Ist offenbar bei der Polizei noch nicht angekommen.