Dealer verkaufte Drogen vom Hotelturm aus – und muss lange ins Gefängnis
Ein Prozess um illegale Geschäfte in Augsburg gibt Einblicke in ein kriminelles Milieu in der Stadt. Ein Drogenhändler gesteht darin Deals, die ihm zehntausende Euro einbrachten.
Peter S. (Name geändert) hat in seinem Leben offenbar schon das ein oder andere ausprobiert. Gelernt hat er mal Klimatechniker, zuletzt allerdings arbeitete er in Augsburg nach Informationen unserer Zeitung als Gastronom. Doch das kleine Café im Westen der Stadt brachte ihm vermutlich nicht so viel ein wie ein anderer Job, den der 36-Jährige nach Erkenntnissen der Kriminalpolizei hatte: Peter S. war Drogendealer. Mindestens 72.000 Euro soll er alleine mit dem Verkauf von etwa zwölf Kilogramm Marihuana verdient haben, so steht es in der Anklageschrift der Augsburger Staatsanwaltschaft. Für seine illegalen Geschäfte hatte sich Peter S. einen illustren Ort in der Stadt ausgesucht. Und er ging gerissen vor.
Der 36-Jährige arbeitete nach Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft mit folgender Masche: Er bestellte die Drogen per Post aus dem Ausland und ließ sie sich an Packstationen in der Stadt liefern. Hier holte sie laut Anklage vorzugsweise ein 41-jähriger Helfer ab und übergab sie Peter S.; der vertrieb sie demnach im Stadtgebiet und außerhalb weiter. Die Ermittler sind sich sicher, dass der 36-Jährige seine Geschäfte teils auch im Hotelturm selbst abwickelte, in dem er eine Zeit lang lebte. Er soll dort auch mit Amphetamin gehandelt haben. Die Polizei nahm den Mann schließlich im Mai 2021 fest, bevor sein Helfer ein weiteres Paket mit fast fünf Kilogramm Marihuana an einem Paketshop in der Jakobervorstadt abholen und ihm überbringen konnte.
Prozess in Augsburg: Dealer aus Hotelturm will vor Gericht einen Deal
Seit Ende Januar nun standen Peter S. und sein 41-jähriger Helfer vor dem Landgericht, schnell war es in der Verhandlung nicht mehr um die Frage von Schuld oder Unschuld gegangen, sondern lediglich um die mögliche Strafhöhe. Zum Prozessstart baten die Verteidiger des Angeklagten, Mehmet Emre Özkan, Moritz Bode und Marco Müller, die Vorsitzende Richterin Cornelia Böttcher um ein Rechtsgespräch. Ergebnis der sogenannten Verständigung im Strafverfahren, also des Deals: Sollte Peter S. vollumfänglich gestehen, lief es auf eine Haftstrafe zwischen sieben Jahren und sechs Monaten und acht Jahren und drei Monaten hinaus. Peter S. räumte daraufhin alles ein. Auch der andere Angeklagte, der von Anwalt Dominik Hofmeister verteidigt wurde, war im Rahmen einer Verständigung geständig.
Verurteilt wurde Peter S. nun von der 14. Strafkammer des Landgerichtes zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten; der 41-jährige Mitangeklagte erhielt eine zweijährige Haftstrafe. Zudem ordnete das Gericht bei beiden an, dass sie in Therapieeinrichtungen untergebracht werden müssen. Bis Peter S. in einer sogenannten Entziehungsanstalt untergebracht werden kann, muss er allerdings noch ein Jahr und elf Monate Freiheitsstrafe verbüßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Verteidiger Moritz Bode sagt auf Anfrage, man überlege sich noch, Revision einzulegen, also das Urteil vom Bundesgerichtshof auf etwaige Rechtsfehler überprüfen zu lassen.
Schauen Sie sich dazu auch unsere vierteilige Video-Serie zum 50. Geburtstag des Hotelturms an. Folge 1 der Serie über den Augsburger Hotelturm sehen Sie hier.
Die Diskussion ist geschlossen.
"Mindestens 72.000 Euro soll er alleine mit dem Verkauf von etwa zwölf Kilogramm Marihuana verdient haben, so steht es in der Anklageschrift"
.
Sieben Jahre und zehn Monate Haft für den Verkauf von Marihuana! Schon ein bißchen übertrieben. Da haben wir in letzter Zeit Urteile wegen Mord und Totschlag gesehen, die waren erheblich milder.....................
Ausserdem sollte das Zeug schon lange für Erwachsene legalisiert sein, dann bräuchte es keine illegalen Dealer!
3 Anwälte? Ich frag mich, wer die bezahlt?
Maximal einen schießt der Staat vor weil in U-Haft ein Verteidiger gesetzlich vorgeschrieben ist. Und entgegen der landläufigen Meinung ist ein sog. Pflichtverteidiger nicht gratis für den Verurteilten. Der Staat holt sich die entsprechenden Auslagen im Rahmen der Vollstreckung der Strafe wieder zurück in den meisten Fällen. Zudem sind dem Honorar grenzen gesetzt und kann nicht frei vereinbart werden zwischen Anwalt und Mandant. Ein Maler dürfte mehr kosten auf die Zeit gerechnet.