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  3. Prozess in Augsburg: Mann will Baby mitnehmen – Ermittler gehen von Missbrauchsabsicht aus

Prozess in Augsburg
19.06.2023

Mann will Baby mitnehmen – Ermittler gehen von Missbrauchsabsicht aus

Ein 23-Jähriger steht vor dem Landgericht Augsburg, weil er versucht haben soll, ein fremdes Kind aus einem Kinderwagen zu nehmen.
Foto: Silvia Marks, dpa (Symbolbild)

Plus Eine Mutter ist in Mering mit dem Kinderwagen unterwegs, als sie ein fremder Mann versucht, mit ihrem Baby zu fliehen. Die Anklage offenbart erschreckende Details.

Die Mutter kannte den Mann wohl nicht, aber er kannte sie. Zumindest gehen die Ermittler davon aus, dass der 23-Jährige die Frau schon einmal wahrgenommen, sie beobachtet hatte. Sie und ihr damals sieben Wochen altes Kind, ein Mädchen. Im November vergangenen Jahres soll er die Mutter in Mering im Landkreis Aichach-Friedberg auf offener Straße umgeschubst, ihr den Kinderwagen entrissen haben. Er rannte Zeugenangaben zufolge davon, versuchte nach einigen Metern, das Baby aus dem Kinderwagen zu nehmen, was ihm offenbar nur deshalb nicht gelang, da das Mädchen im Sitz angeschnallt war. Warum macht jemand so etwas, was hatte er mit dem Kind vor? Die Staatsanwaltschaft Augsburg ist überzeugt, eine Antwort auf die Frage nach dem Motiv gefunden zu haben. Sollte sie stimmen, gäbe sie dem Fall eine weitere, erschreckende Dimension.

Mann will Baby aus Kinderwagen nehmen: Prozess startet in Augsburg

Am Mittwoch startet vor dem Landgericht Augsburg der Prozess gegen den 23-Jährigen, es geht um den Vorwurf des Menschenraubes. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten nach Informationen unserer Redaktion vor, den Kinderwagen mit dem Baby in der Absicht an sich genommen zu haben, sich an dem Kind sexuell zu vergehen. Ein Szenario, das wie eine Horror-Vorstellung klingt – und eine Annahme, für die es Hinweise und Indizien braucht, will man sie belegen. Aus Sicht der Ermittler spricht offenbar für diese These, dass der Mann in der Vergangenheit im Internet gezielt nach Videos oder Bildern gesucht haben soll, die den Missbrauch von Kindern zeigen; es heißt, er habe auch explizit nach Inhalten gegoogelt, in denen Säuglingen sexuelle Gewalt angetan wird. Doch lässt sich damit erhärten, wovon die Staatsanwaltschaft ausgeht?

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