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Hintergrund
26.02.2016

Ein Verfassungsschutzgesetz wider die Verfassung?

Joachim Herrmanns Reform-Pläne für den Verfassungsschutz kommen in der Opposition im Landtag gar nicht gut an.
Foto: Sven Hoppe/Archiv (dpa)

Die Opposition im Landtag hat massive Bedenken gegen Joachim Herrmanns Reform-Pläne für den Verfassungsschutz. Grüne halten geplantes Verfassungsschutzgesetz für verfassungswidrig.

So richtig gut gelaufen ist diese Woche nicht für Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Den Spott auf dem Nockherberg, wo er im Singspiel als panischer Sicherheitsfanatiker vorgeführt wurde, hat er zwar tapfer ertragen. Doch es gab noch etwas Schmerzhafteres – die Schlagzeilen, dass er dem Landesamt für Verfassungsschutz den Einsatz Krimineller als V-Leute gestatten will.

Verbrecher für den Verfassungsschutz? Die Zeitungen waren noch gar nicht gedruckt, da sah sich Herrmann schon zu einer Klarstellung veranlasst. „Weder werden künftig Verbrecher als V-Leute akzeptiert, noch dürfen V-Leute Straftaten gegen individuelle Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Eigentum begehen“, versicherte das Ministerium. Das Problem dabei ist nur: Die Schlagzeilen sind durch den Entwurf für ein neues bayerisches Verfassungsschutzgesetz gedeckt, den Herrmann und seine Beamten ausgearbeitet haben. „Die Kritik müssen sie sich gefallen lassen, weil die Formulierung in dem Gesetz so ist, wie sie ist“, sagt der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler.

Grüne haben massive Bedenken an geplantem Verfassungsschutzgesetz

Doch das ist noch längst nicht alles. SPD und Freie Wähler im Landtag haben, obwohl sie einer Reform des Verfassungsschutzes im Grundsatz zustimmen, massive Bedenken angemeldet. Die Grünen halten das geplante Verfassungsschutzgesetz sogar für verfassungswidrig. Gefahrenabwehr sei Aufgabe der Polizei, der Verfassungsschutz sei für die Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen zuständig, betont die Grünen-Abgeordnete Katharina Schulze. Bei diesem verfassungsrechtlich verankerten Gebot der Trennung dieser Aufgaben müsse es bleiben.

Tatsächlich geht das Innenministerium mit seinem Gesetzentwurf in einigen Punkten deutlich über die Regelungen im Bund oder anderen Ländern hinaus. „Als Frühwarnsystem beginnt die Arbeit des Verfassungsschutzes bereits, bevor eine konkrete Gefahr oder eine Verletzung von Rechtsgütern eingetreten ist“, sagt Herrmann. Deshalb sollen zum Beispiel V-Leute in Bayern nicht nur bei befürchteten Gewalttaten zum Einsatz kommen, sondern dauerhaft auch dann, wenn Gruppierungen mit Wort und Tat die freiheitliche demokratische Grundordnung des Staates bedrohen.

Kann der Verfassungsschutz bald auf Vorratsdatenspeicher zugreifen?

Heftig umstritten ist auch die Absicht des Innenministers, dem Verfassungsschutz die Befugnis einzuräumen, Auskunft aus Daten der sogenannten Vorratsdatenspeicherung zu bekommen. „Das gibt es in keinem anderen Bundesland und auch das Bundesamt darf das nicht“, sagt der SPD-Mann Schindler. Die Verfassungsschutzämter seien keine Behörden zur Gefahrenabwehr. „Das ist auch der Grund, warum die anderen Länder das nicht machen“, betont Schindler. Sogar sein Kollege Peter Paul Gantzer, der in der SPD als strammer Law-and-Order-Politiker gilt, sagt unter Verweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Das geht nicht.“

Im Innenministerium dagegen geht man auch hier von einem deutlich weiter gefassten Begriff der Gefahrenabwehr aus. In bestimmten Fällen sei der Zugriff des Verfassungsschutzes auf den Vorratsdatenspeicher als präventive Maßnahme notwendig. Dass Bayern hier einen anderen Weg einschlägt als andere Länder, stört Herrmann nicht. Im Gegenteil. Er sieht den Freistaat in einer „Vorreiterrolle“.

Dass die Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz immer mal wieder ineinander übergehen, liegt nach diesem Verständnis in der Natur der Sache. Offenbar ist man im Innenministerium der Ansicht, dass sich das Trennungsgebot in der Praxis nicht durchhalten lässt. Es spricht nur keiner aus. Die Debatte im Landtag steht erst am Anfang.

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