Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Bayerischer Landtag: Scharfer Streit über das neue Verfassungsschutzgesetz

Bayerischer Landtag
08.06.2016

Scharfer Streit über das neue Verfassungsschutzgesetz

Im bayerischen Landtag ging es um den Verfassungsschutz.
Foto: Andreas Gebert/dpa/Archiv

SPD und Grüne werfen der CSU vor, aus dem NSU-Debakel falsche Schlüsse zu ziehen. Es gibt einen scharfen Streit über den Verfassungsschutz. Was im Landtag gesprochen wurde.

Trotz scharfer Kritik an der geplanten Reform des Verfassungsschutzgesetzes in Bayern hält die CSU im Landtag an dem umstrittenen Gesetzentwurf der Staatsregierung fest. Danach sollen dem Verfassungsschutz künftig heimliche Online-Durchsuchungen und Wohnraumüberwachungen gestattet sein. Die Behörde soll zudem Zugriff auf Vorratsdaten bekommen, Kinder unter 14 Jahren beobachten und erfassen dürfen und mit Einschränkungen sogar bestimmte, besonders geschützte Berufsgruppen wie etwa Rechtsanwälte bespitzeln dürfen. Außerdem sollen Informanten aus extremistischen Szenen – so genannte V-Leute – vor Strafverfolgung geschützt werden, etwa wenn sie den Hitler-Gruß zeigen.

Im Innenausschuss des Landtags wies die CSU-Fraktion die Kritik von SPD und Grünen gestern in Bausch und Bogen zurück. Der schwäbische CSU-Abgeordnete Hans Reichhart sagte, der Verfassungsschutz müsse die „erste Brandmauer staatlicher Gefahrenabwehr“ werden und alle Möglichkeiten bekommen, damit „die Bürger in Bayern sicher leben können“. Über die Änderungsanträge der SPD sei er „schockiert“. Reichhart sagte: „Da würde die Sicherheit der Bürger auf dem Altar der 68er-Ideologie geopfert.“

Verfassungsschutz: Franz Schindler kritisiert die CSU

Der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler konterte scharf. Er sagte zu Reichhart: „Ihre Krokodilstränen, die SPD würde sich von der inneren Sicherheit verabschieden, können Sie sich sparen!“ Was zum Schutz der Bürger getan werden muss, so lautet das Credo des SPD-Politikers, müsse die Polizei tun. Der Verfassungsschutz sei ein Nachrichtendienst. Für die Gefahrenabwehr sei die Polizei zuständig. Die CSU versuche, so lautet sein Vorwurf, dieses gesetzlich verankerte Trennungsgebot mit einem „Kunstgriff“ zu umgehen.

Der Vorsitzende des Neonazi-Untersuchungsausschusses, der SPD-Abgeordnete und Jurist Franz Schindler wirft der CSU Versäumnisse im Verfassungsschutz vor.
Foto: Frank Leonhardt/dpa/Archiv

Schindler und die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Katharina Schulze, hielten der CSU vor, aus dem „Versagen“ der Sicherheitsbehörden bei der Mordserie der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) die falschen Schlüsse gezogen zu haben. Im NSU-Komplex seien Beweismittel verschwunden, Beweise zurückgehalten worden und „V-Leute aus dem Ruder gelaufen, – auch in Bayern“, sagte Schindler. Der Polizei habe es an Kompetenz, dem Verfassungsschutz am Willen zur Zusammenarbeit gefehlt. Auch mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung ließe sich so etwas in Zukunft nicht verhindern, sagte Schulze. Einfach die Befugnisse des Verfassungsschutzes, etwa durch den Zugriff auf Vorratsdaten auszuweiten, sei „absolut nicht tragbar“.

Auch radikalisierte Kinder im Visier des Verfassungsschutz

Dass künftig auch radikalisierte Kinder vom Verfassungsschutz ins Visier genommen werden können, stieß bei SPD und Grünen auf komplettes Unverständnis. Zwar hatte die CSU versichert, dass „Jugendsünden“ aus den Akten wieder gelöscht würden. Schindler aber hielt dagegen, dass Problemkinder unter 14 Jahren wohl eher ein Fall für das Jugendamt seien.

Besonders hartnäckig blieb Schindler bei einem Punkt des neuen Gesetzes: Der Verfassungsschutz soll zu heimlichen Wohnraumüberwachungen und Onlinedurchsuchungen dann autorisiert sein, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass jemand eine Straftat plane oder begangen habe. Dann aber hätten doch, so sein Einwand, auch Polizei und Staatsanwaltschaft alle Möglichkeiten. Die Antwort des Innenministeriums lautete: Die Bestimmung sei nötig, um schon im Vorfeld von Straftaten tätig werden zu können.

Lesen Sie dazu auch:

Ein Gesetz zum Gruseln 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.