Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Wahlrechtsreform: CSU-Vorstand pocht auf Verfassungsklage gegen die Wahlrechtsreform

Wahlrechtsreform
15.05.2023

CSU-Vorstand pocht auf Verfassungsklage gegen die Wahlrechtsreform

CSU-Chef Markus Söder wirft der Ampel-Regierung in Berlin vor, sich ein Wahlrecht für eine eigene neue Mehrheit zu zimmern.
Foto: Peter Kneffel

Nach ihren Niederlagen im Bundestag möchte die CSU und die Staatsregierung die Wahlrechtsreform mit einer Klage beim Verfassungsgericht anfechten. Warum sie gegen die Pläne kämpfen.

Die CSU gibt im Streit um die Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags nicht klein bei. Nach ihren Niederlagen – zunächst im Bundestag und vergangene Woche auch im Bundesrat – wollen die Christsozialen die Reform mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht anfechten. Das kündigte Parteichef Markus Söder am Montag in München nach der Sitzung des CSU-Vorstands an. Auch die Bayerische Staatsregierung und wahrscheinlich auch die Unionsfraktion im Bundestag, so sagte Söder auf Nachfrage unserer Redaktion, werden in Karlsruhe gegen die Reform klagen. 

Reform verstößt gleich gegen zwei Prinzipien

Die Wahlrechtsreform verstößt nach Söders Auffassung gleich gegen zwei wesentliche Prinzipien der Verfassung – gegen das Bundesstaats- und gegen das Demokratieprinzip. "Wir sehen eine fundamentale Verletzung", sagte der CSU-Chef und warf den Ampel-Parteien vor, sich ein Wahlrecht für eine neue Mehrheit zu zimmern. Die Ampel habe gemacht, was man in anderen Ländern zu Recht kritisiere. "Wer den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit nimmt zu wählen und dafür das Wahlrecht, man muss fast schon sagen, manipuliert, der setzt sich einem schlimmen Vorwurf aus“, sagte der CSU-Vorsitzende. 

Mit der geplanten Wahlrechtsreform soll, wie berichtet, die Zahl der Bundestagsabgeordneten, die aktuell bei 736 liegt, auf 630 begrenzt werden. Erreicht werden soll das durch die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate sowie der Grundmandatsklausel. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Erststimmen mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Die Grundmandatsklausel regelt, dass eine Partei, sobald sie mindestens drei Wahlkreise direkt gewinnt, auch dann entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzieht, wenn sie insgesamt unter der Fünf-Prozent-Hürde bleibt. Der Wegfall dieser Regelungen könnte speziell die CSU, aber auch Bayern empfindlich treffen. 

Mehrere Szenarien sind denkbar. Im für sie schlimmsten Fall könnte die CSU, die als eigenständige Partei aber eben nur in Bayern antritt, bundesweit unter die Fünf-Prozent-Hürde fallen. Bei der letzten Wahl gewann sie 45 der 46 Wahlkreise in Bayern direkt und kam auf 5,2 Prozent der Stimmen. Läge das nächste CSU-Ergebnis unter fünf Prozent, würden ihr auch 45 gewonnene Wahlkreise nichts nützen. Kein einziger CSU-Politiker wäre mehr im Bundestag. Die Sitze würden auf Abgeordnete anderer Parteien aus ganz Deutschland verteilt. "Bayern", so Söder, würde auf diese Art "nicht nur Millionen von Wählerstimmen beraubt, sondern auch seiner grundsätzlichen Stimme und Repräsentanz in Deutschland". 

Große Städte wären im Bundestag unterrepräsentiert

Ebenfalls problematische Folgen hätte aus Sicht der CSU die ersatzlose Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate. Dann nämlich kämen nur so viele direkt gewählte Abgeordnete in den Bundestag, wie einer Partei nach ihrem Zweitstimmenergebnis zustehen. Beispiel: Sollte die CSU 45 Wahlkreise direkt gewinnen, hätte nach ihrem Zweitstimmenergebnis aber nur 35 Sitze, kämen die zehn Wahlkreisgewinner mit den schwächsten Ergebnissen nicht zum Zug. Das träfe vor allem CSU-Abgeordnete in großen Städten wie München, Augsburg oder Nürnberg, die ihre Wahlkreise oft nur denkbar knapp gewinnen. Die Folge: Die großen Städte Bayerns wären im Bundestag unterrepräsentiert. 

Lesen Sie dazu auch

Die Klage der CSU soll, wie Generalsekretär Martin Huber sagte, bald eingereicht werden. Der Schriftsatz liege als Entwurf bereits vor. An diesem Dienstag wird nach Aussage Söders auch die Staatsregierung eine Verfassungsklage auf den Weg bringen. Die Unionsfraktion im Bundestag könnte ebenfalls noch folgen. Die Wahlrechtsreform werde, so Söder, "an allen denkbaren Fronten juristisch bestritten". 

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.