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17.10.2005

Bayern verbietet Geflügelmärkte und Vogelschauen

Gänse in einem Freilandgehege. Mit Blick auf die Vogelgrippe wurde ein Krisenstab eingerichtet.
Foto: DPA

München (dpa) - Zum Schutz vor der Vogelgrippe sind sämtliche Geflügelmärkte und Vogelschauen in Bayern seit Montag verboten. Bayern sei das erste Bundesland mit dieser Regelung, sagte ein Sprecher des bayerischen Umweltministeriums am Montag in München. Als nächster Schritt wird in Bayern ab Mittwoch eine generelle Stallpflicht für Geflügel gelten.

Als nächsten Schritt bereitet Bayern eine generelle Stallpflicht für Geflügel vor. An diesem Dienstag will Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) auch die anderen Bundesländer von seinem Plan überzeugen. In Bayern wird die Stallpflicht ab Mittwoch gelten.

Nach dem Vorstoß Bayerns prüft auch Niedersachsen ein Verbot für Geflügelmärkte zum Schutz vor der Vogelgrippe. Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) werde aber ein Treffen der Länderexperten an diesem Dienstag abwarten, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag in Hannover. Ehlen bevorzugt ein bundesweit einheitliches Vorgehen. Eine Entscheidung, ob das regionale Verbot für die Freilandhaltung von Geflügel auf ganz Niedersachsen ausgeweitet werde, steht noch aus.

Zuvor hatte die Bundesregierung und das Robert Koch-Institut nach dem Nachweis des gefährlichen Vogelgrippevirus H5N1 in Rumänien und der Türkei vor Hysterie gewarnt. "Für die allgemeine Bevölkerung ist in Deutschland derzeit kein Risiko erkennbar", hieß es auf der Homepage des Instituts.

Auch nach den Worten von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) besteht in Deutschland kein Grund zur Panik. Dennoch wächst die Nachfrage nach Grippeimpfungen. Lungenärzte befürchten, dass die für diese Saison georderten 20 Millionen Impfstoffdosen nicht ausreichen könnten. Die EU schließt "drastische Maßnahmen" im Kampf gegen die Vogelgrippe nicht aus. Am Samstag war das Virus H5N1, das auch für Menschen gefährlich ist, für Rumänien nachgewiesen worden, zwei Tage nachdem es in der Türkei entdeckt worden war.

Ein deutschlandweites Freilaufverbot ist nach Angaben des zuständigen Bundesinstituts weiterhin nicht erforderlich. Für Deutschland sei derzeit von einem geringen Einschleppungsrisiko über Zugvögel auszugehen, da die herbstlichen Flugrouten von Norden nach Süden führen, sagte eine Sprecherin des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems am Montag. Noch sei unklar, ob das Vogelgrippe-Virus nach Rumänien über Wildvögel, über Tiertransporte oder über den Handel eingeschleppt worden sei.

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Das Institut begrüßte die am Freitag beschlossenen EU-Maßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe. Die EU-Länder sollen beispielsweise Risikogebiete für die Übertragung des Vogelgrippevirus durch Wildvögel angeben. Die Europäische Union handele mit den beschlossenen risikobasierten Maßnahmen verantwortungsvoll, teilte der Präsident des FLI, Thomas C. Mettenleiter mit.

Die Aktionen der einzelnen EU-Staaten werden nach Ansicht der Tierseuchenforscher je nach geographischer Lage und regionalen Gegebenheiten variieren. Griechenland werde auf Grund der räumlichen Nähe andere Maßnahmen treffen als Schweden. Wichtig für die Einschätzung sei hierbei die Nähe von Geflügelhaltungen zu den Flugrouten und Rastplätzen von Zugvögeln aus den betroffenen Gebieten.

Ein europäisches Expertenteam, dem auch ein Tierseuchenforscher des Friedrich-Loeffler-Instituts angehört, unterstützt von Montag an die verstärkte Beobachtung und Untersuchung von Wildvögeln in Rumänien und Bulgarien. Das Monitoring soll Erkenntnisse über die Gefahr der Einschleppung des H5N1-Virus über Wildvögel bringen.

Nach Institutsangaben müssen die einzelnen Staaten der EU bis zum 5. November die getroffenen Maßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe mitteilen. In Deutschland werden die einzelnen Bundesländer Risikogebiete definieren. Einige Bundesländer hatten bereits Freilaufverbote in Nähen von Rast- und Schlafplätzen erlassen. Bayern forderte ein generelles Freilaufverbot und bereitet selbst eine generelle Stallpflicht für Geflügel vor.

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