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23.06.2005

Pfahls-Prozess durch Wahlkampf besonders brisant

Der ehemalige Staatssekretär Holger Pfahls beim Haftprüfungstermin in Augsburg. Durch eine Glasscheibe getrennt zeigt sich der Angeklagte Pfahls Bild Fred Schöllhorn
Foto: Fred Schöllhorn

Er war jahrelang die "meistgesuchte Person" auf der Fahndungsliste des Bundeskriminalamtes. Jetzt muss er sich vor Gericht verantworten: Ludwig-Holger Pfahls (62), von 1985 bis 1987 oberster Inlands-Geheimdienstchef und danach Rüstungsstaatssekretär im Bundesverteidigungsministerium. In dieser Funktion soll Pfahls 1991 Schmiergeld für einen Waffendeal angenommen und nicht versteuert haben. Fünf Jahre war er unter mysteriösen Umständen auf der Flucht, bis Mitte vergangenen Jahres in Paris die Handschellen klickten. Ab kommendem Dienstag steht er in Augsburg vor Gericht.

Augsburg (dpa/lby) - Er war jahrelang die "meistgesuchte Person" auf der Fahndungsliste des Bundeskriminalamtes. Jetzt muss er sich vor Gericht verantworten: Ludwig-Holger Pfahls (62), von 1985 bis 1987 oberster Inlands-Geheimdienstchef und danach Rüstungsstaatssekretär im Bundesverteidigungsministerium. In dieser Funktion soll Pfahls 1991 Schmiergeld für einen Waffendeal angenommen und nicht versteuert haben. Fünf Jahre war er unter mysteriösen Umständen auf der Flucht, bis Mitte vergangenen Jahres in Paris die Handschellen klickten. Ab kommendem Dienstag (28.6.) steht er in Augsburg vor Gericht.

Die vorgezogene Bundestagswahl gibt diesem Verfahren eine besondere Brisanz. Es geht nämlich nicht nur um die juristischen Vorwürfe der Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung, sondern auch um den politischen Umstand, ob ein Mitglied der früheren Bundesregierung unter Kanzler Helmut Kohl (CDU) bestechlich war. Das Pikante daran ist, dass Pfahls auf Druck des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU) in die Kohl-Regierung aufgenommen worden war. So präzisiert sich die politische Frage, ob ein CSU-Mitglied in der Kohl-Regierung korrumpierbar war.

Dem Gericht unter dem Vorsitz von Maximilian Hofmeister - er hat schon Max Strauß zu einer bislang noch nicht rechtskräftigen Gefängnisstrafe verurteilt - geht es in dem Verfahren um zwei Kernfragen: Betrieb der nach Kanada geflüchtete und mit Haftbefehl gesuchte Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ein weit verzweigtes Schmiergeldnetz, zu dem auch Pfahls gehörte, und war Pfahls als beamteter Staatssekretär bestechlich.

Die Spannung auf pikante Einzelheiten durch das Verfahren ist im Vorfeld des Prozesses durch ein durchgesickertes Teilgeständnis von Pfahls ein wenig genommen. In einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft hat der Untersuchungshäftling Pfahls, einst selbst Staatsanwalt, eingeräumt, dass er "und andere" von Schreiber Schmiergeld erhalten haben. "Ich war nicht der Einzige, den der Waffenhändler bezahlt hat".

Damit ist für die Ermittler erstmals das über Schweizer Tarnkonten abgewickelte, weit verzweigte Schmiergeldsystem Schreibers bestätigt worden - ein wichtiges Detail für die anhängige Revision im Strauß-Prozess, der bestritten hatte, von Schreiber je Geld bekommen zu haben. Er war wegen Steuerhinterziehung von Schreiber-Provisionen zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Der zweite Vorwurf gegen Pfahls lautet "Bestechlichkeit". Er soll sich vehement gegen Bedenken des damaligen Bundesaußenministers Hans- Dietrich Genscher (FDP) und der Spitze der Bundeswehr dafür eingesetzt haben, 36 Fuchs-Spürpanzer an Saudi-Arabien zu verkaufen. Pfahls bestreitet die Bestechlichkeit. Da er eingeräumt hat, Geld für Lobbyistenarbeit angenommen zu haben, bliebe der juristische Vorwurf der Vorteilsnahme. Jedenfalls scheint festzustehen, dass ein Mitglied der Kohl-Regierung Geld angenommen hat.

Mit seinem Teilgeständnis im Vorfeld des Prozesses spekuliert Pfahls auf eine möglichst geringe Gefängnisstrafe. Das Gericht muss ihm nachweisen, wie viel Geld er tatsächlich von Schreibers Millionen erhalten und nicht versteuert hat. Nur dafür darf er nach einem Revisionsurteil des Bundesgerichtshofes bestraft werden. Mit einer Bewährungsstrafe kann Pfahls aber nicht rechnen. Er hat angekündigt, sich am ersten Prozesstag umfassend zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Das könnte im Verfahrensverlauf Zündstoff für den Bundestagswahlkampf liefern.

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