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Landkreis Günzburg
17.05.2024

Landkreis Günzburg führt 80-Cent-Jobs für Asylbewerber ein

Ralf Wetzel, Erster Bürgermeister des Marktes Ziemetshausen, und Landrat Hans Reichhart (beide CSU) erhoffen sich durch die Maßnahme eine bessere Integration.
Foto: Sophia Huber

In zwei Kommunen im Kreis Günzburg werden ab 1. Juni geeignete Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit, etwa im Bauhof, verpflichtet. Was sich der Landrat erhofft.

Der Landkreis Günzburg führt für einen Teil der hier lebenden Asylbewerber sogenannte "Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz" ein, das bedeutet: Ab 1. Juni sollen ausgewählte Flüchtlinge gemeinnützig arbeiten, wenn sie sonst in keiner anderen Beschäftigung sind. Weigern sie sich, droht ihnen eine Leistungskürzung. Auf Initiative des Günzburger Landrats Hans Reichhart (CSU) können Asylbewerber durch diese gemeinnützige Arbeit "einen wertvollen Beitrag für die Gemeinschaft leisten". Das Projekt startet zunächst in der Stadt Leipheim sowie in der Marktgemeinde Ziemetshausen. Schrittweise soll die Initiative dann flächendeckend im gesamten Landkreis Günzburg eingeführt werden, schon mehrere Städte und Gemeinden hätten laut Reichhart Interesse geäußert. 

Ziel sei es, den Menschen, die in den örtlichen Gemeinschaftsunterkünften leben, eine Tagesstruktur zu bieten. "Wir möchten den Asylbewerbern, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, einen strukturierten Arbeitsalltag ermöglichen und sie bereits schrittweise an den Arbeitsmarkt heranführen", sagt Landrat Reichhart und betont zudem: "Asylbewerber können so für ihre erhaltenen Sozialleistungen eine Gegenleistung erbringen." Man erhoffe sich so eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung. Außerdem werde durch die Einführung der verpflichtenden gemeinnützigen Arbeit ein wichtiger Beitrag zur Integration geleistet: "Durch die tägliche Interaktion bei der Arbeit werden Sprachbarrieren überwunden. Der Erwerb der Sprachkenntnisse ist für eine erfolgreiche Integration unerlässlich."

Landkreis Günzburg ist erneut ein Vorreiter in Bayern

Der Hintergrund dieser Entwicklung ist eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wer als Geflüchteter in Deutschland Schutz sucht und sich seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, hat Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz. Das kann in Form von Sachleistungen, Bargeld oder auch Wertgutscheinen geschehen oder eben durch die kürzlich eingeführte Bezahlkarte, die im Kreis Günzburg in Bayern zuerst startete. Auf sie kann die Geldsumme, die Geflüchteten nach dem AsylbLG zusteht, als Guthaben gebucht werden. Damit es in Deutschland einheitliche Rahmenbedingungen gibt, um eine solche Bezahlkarte einzuführen, hatte die Bundesregierung am 1. März 2024 eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Am 26. April 2024 stimmte der Bundesrat zu. Landrat Reichhart nennt die Einführung der Arbeitsgelegenheit, für die es schon seit 1993 die rechtlichen Rahmenbedingungen gibt, den nächsten Schritt in diesem Kontext.

Geflüchtete im laufenden Asylverfahren, Geduldete und ausreisepflichtige Ausländer sollen künftig für 80 Cent pro Stunde gemeinnützig arbeiten – dieses Mini-Gehalt bekommen sie zusätzlich zu den Leistungen. Der Betrag wird vom Freistaat Bayern erstattet. Wenn Arbeit unbegründet abgelehnt wird, hat der Landkreis die Möglichkeit, die Leistungen kürzen, von 460 auf bis zu 228 Euro. Die Arbeitsgelegenheiten sind grundsätzlich für alle volljährigen Personen vorgesehen, die arbeitsfähig sind und keiner Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nachgehen und auch an keinem Sprach- oder Integrationskurs teilnehmen. Familien, Kinder und ältere Menschen sind ausgenommen, wie Belinda Quenzer, bei der Kreisverwaltung unter anderem für Soziales zuständig, erklärt.

Gemeinnützige Arbeit auf dem Bauhof: Das erwartet nun ein paar Asylbewerber in Ziemetshausen.
Foto: Matthias Becker (Symbolbild)

Möglich sind bis zu 20 Wochenstunden, entscheidend ist, dass die Arbeit gemeinnützig ist. "Diese Unterstützung können die Kommunen im Landkreis Günzburg durchaus gebrauchen", wie Ralf Wetzel, Erster Bürgermeister des Marktes Ziemetshausen, betont. Seine Kommune ist eine von zwei Pilotkommunen, in denen das Projekt zunächst umgesetzt wird. "Die Asylbewerber können unsere Mitarbeiter des Bauhofs bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sei es bei der Pflege von Grünanlagen oder für einfache Kehr- und Reinigungs- oder Unterhaltungsarbeiten. Dazu werden sie mit entsprechender Arbeitsschutzausrüstung ausgestattet und von qualifizierten Kräften unterwiesen, eingearbeitet und in Teams eingesetzt." Von den aktuell 72 Asylbewerbern, die in der Marktgemeinde in drei Unterkünften leben, kommen 13 für die Maßnahme infrage.

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