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Bundeswehr
25.04.2018

So verschwendet die Bundeswehr Steuergeld

Das Wehretat wird Schritt für Schritt von etwa 37 Milliarden Euro 2017 auf mehr als 40 Milliarden Euro 2021 steigen.
Foto: Marcel Kusch, dpa (Symbolbild)

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen kann aus dem Vollen schöpfen. Das Wehretat steigt. Doch das viele Geld führt auch zu Verschwendung.

An Geld mangelt es nicht. Die alte und neue Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kann in ihrer zweiten Amtszeit an der Spitze des Wehrressorts aus dem Vollen schöpfen. Der Wehretat wird Schritt für Schritt von rund 37 Milliarden Euro im vergangenen Jahr auf 42,4 Milliarden Euro im Jahr 2021 steigen. Im Koalitionsvertrag wurden zusätzlich 250 Millionen Euro pro Jahr vereinbart, um die zuletzt vom Wehrbeauftragten des Bundestags festgestellten gravierenden Mängel bei der Ausrüstung zu beseitigen.

Doch das viele Geld führt auch zu Verschwendung.

Bundeswehr macht Fehler bei Modernisierung von IT-Systemen

Nach einem aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofes, der unserer Zeitung vorliegt, hat die Bundeswehr unter anderem bei der Modernisierung von IT-Systemen auf den Radaranlagen ihrer Fregatten gravierende Fehler gemacht. Die Kosten hätten sich von ursprünglich sechs auf mittlerweile 30 Millionen Euro verfünffacht – pro Schiff.

Statt zwölf Fregatten, wie vorgesehen, wurden lediglich vier Schiffe für insgesamt 120 Millionen Euro modernisiert. Mehr noch: „Die Bundeswehr konnte den Auftragnehmer dafür nicht belangen, weil sie die Leistung im Vertrag unzureichend beschrieben hatte.“ Das Ministerium habe kein effektives Qualitätsmanagement eingerichtet und die wesentlichen Bestandteile des Einsatzsystems erst nach der Abnahme getestet, weshalb sie keinen Regress einfordern konnte.

Wehrbeauftragter fordert, im Koalitionsvertrag vereinbarte Debatte anzugehen

Gleichzeitig monierten die Rechnungsprüfer, dass die Luftwaffe die ihr zur Verfügung stehenden – und bezahlten – Übungskapazitäten in ihren Flugsimulatoren für den „Eurofighter“ nicht genügend ausschöpft. Nach den Regeln der Nato müssen Kampfpiloten mindestens 180 Flugstunden pro Jahr absolvieren, 40 Stunden können davon durch Übungen im Simulator ersetzt werden.

Da zu wenige Maschinen für die Ausbildung zur Verfügung standen, kamen nur wenige Pilotinnen und Piloten auf die geforderten Flugstunden. Dennoch habe nach Feststellungen des Rechnungshofes „keine Pilotin und kein Pilot im Durchschnitt der Jahre 2015 und 2016 mehr als 30 Flugstunden in Simulatoren geleistet“.

Der Rechnungshof forderte die Bundeswehr auf, die von der Nato akzeptierten 40 Flugstunden im Simulator zu erreichen. Ungemach droht der Verteidigungsministerin auch noch an anderer Stelle. Zwar haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Verträge über die Anmietung von Aufklärungsdrohnen bis 2020 zu verlängern.

Offen blieb allerdings, ob die Bundeswehr auch waffenfähige Drohnen least. Darüber solle der Bundestag „nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ gesondert entscheiden. Die Bestellliste der Ministerin sieht nun ausdrücklich die Anmietung einer waffenfähigen Drohne vor, allerdings solle sie ohne die entsprechenden Waffen übernommen werden.

Der Wehrbeauftragte des Bundestags, Hans-Peter Bartels, forderte im Gespräch mit unserer Redaktion das Parlament auf, rasch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Debatte anzugehen. „Ich rate, die Diskussion nicht bis zum Ende der Legislaturperiode aufzusparen, sondern in absehbarer Zeit zu einem Ergebnis zu kommen.“

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