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18.03.2008

Gleiches Stimmrecht wie ein Richter

Dillingen Im Schöffengericht auf Augenhöhe mit einem Berufsrichter sein - für viele Bürgerinnen und Bürger ist das eine Herausforderung, der sie sich gerne stellen. Zurzeit werden in Gemeinden und Städten im Landkreis wieder Wahlvorschläge für Schöffen gesammelt, die von 2009 bis 2013 eingesetzt werden sollen. Dabei gibt es grundsätzliche Auswahlkriterien. "Die Personen müssen mindestens 25 Jahre alt sein und dürfen bei Antritt dieses Ehrenamts nicht älter als 70 Jahre sein", so Dr. Johann Popp, Direktor des Dillinger Amtsgerichts. Außerdem dürfen sie zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Dr. Popp: "Natürlich müssen sie gesundheitlich in der Lage sein, diese Aufgabe zu erfüllen. Bei einer Laienrichtertätigkeit muss man viel sitzen, da wären Rückenprobleme sicherlich ein Manko."

Die Anzahl der gesuchten Schöffen richtet sich nach der Bevölkerungszahl des Landkreises. So werden in Dillingen im Bereich Erwachsenenstrafrecht sechs Hauptschöffen eingesetzt und vier Hilfsschöffen. Im Jugendstrafrecht werden vier Haupt- und vier Hilfsschöffen benötigt. "Außerdem werden aus dem Landkreis Dillingen 15 Schöffen an das Landgericht Augsburg geschickt", sagt Dr. Johann Popp. Im Vergleich: Aus dem Landkreis Aichach-Friedberg werden 20 Schöffen, aus den Kreisen Landsberg 17, aus Nördlingen 20 und aus Augsburg 78 Menschen im Landgericht eingesetzt.

Der Landkreis Dillingen ist bei der Auswahl der Bewerber in einer glücklichen Lage, betont der Amtsdirektor. So würden sich immer mehr Mitbürger bewerben beziehungsweise vorgeschlagen werden, als dass genommen werden könnten.

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