Jäger schießt Kollegen bei Wertingen ins Bein: Prozess geht weiter
Plus Ein Jäger aus dem Raum Wertingen schießt einem anderen bei einer Drückjagd ins Bein. Nach einer hitzigen Gerichtsverhandlung zieht er seine Berufung zurück.
Es war ein schreckliches Unglück, das sich bei einer Drückjagd im Spätsommer 2021 in der Nähe von Heretsried (Landkreis Augsburg) ereignet hat: Im Glauben, ein Wildschwein vor sich zu haben, schoss ein Jäger versehentlich einem seiner Kollegen ins Bein. Dieser leidet noch immer an den Folgen, geht auf Krücken und ist berufsunfähig. Vor dem Amtsgericht Augsburg wurde der Schütze wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Ein Jahr auf Bewährung und eine Geldauflage, so lautete das Urteil. Der Angeklagte legte Berufung ein, und so treffen sich die beiden Parteien nun wieder vor dem Augsburger Landgericht.
Dass der Mann aus dem Raum Wertingen auf den befreundeten Jäger geschossen hat und das unabsichtlich, ist dabei nicht das Thema. Es geht um den Grad des Verschuldens, der bisher nicht berücksichtigt worden sei, wie die beiden Verteidiger des Angeklagten, Daniel Iven und Marco Müller, finden. Und so gibt Richterin Tanja Horvath zunächst dem Angeklagten die Chance, sich ein weiteres Mal zu erklären. Er schildert, wie er sich sicher war, dass das Wildschweine gewesen seien, die da im Maisfeld raschelten. Kurz davor habe er mit dem Drohnenpiloten telefoniert, der das Feld überflog, um die Lage zu überblicken. Dieser habe ihm gesagt, dass sein Kollege "gerade aus dem Feld kommt".
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