Friedberger Käse-Dieb (87): Was das Gesetz und die Leser sagen
Plus Der 87-jährige "Käse-Dieb" von Friedberg, Franz S., ließ schon einmal etwas mitgehen. Nun könnte es juristisch ernst werden. Viele Menschen möchten helfen.
Einer Welle des Mitgefühls kann sich der „Käse-Dieb“ von Gersthofen, Franz S.*, sicher sein – nicht aber der Milde der Justiz. Den Mann, der am vergangenen Freitag in einem Friedberger Verbrauchermarkt Käse im Wert von 4,55 Euro gestohlen hatte, erwarten spürbare Konsequenzen. Dass er nach eigenen Angaben nicht genug Geld für Lebensmittel hat, entsetzt viele Leser. Wir sind der Frage nachgegangen, was Franz S. jetzt droht und haben die Meinungen zum Fall zusammengefasst.
Daniela Lichti-Rödl, Pressesprecherin des Amtsgerichts Aichach, sagt: „Der Strafrahmen liegt bei einer Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.“ Bei der ersten Tat gingen die Behörden den Fällen allerdings nur nach, wenn eine Strafanzeige vorliege – vorausgesetzt der Wert des gestohlenen Gegenstandes sei gering. Sind die Behörden mit einem Fall betraut, gebe es in aller Regel zunächst eine Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation.
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