An Windkraft hat Burgau nichts auszusetzen
Burgau Gewöhnlich muss sich der Burgauer Bau- und Umweltausschuss bei Bauvoranfragen mit geplanten Häusern, Hallen oder Garagen befassen. Doch am Dienstag lag den Räten keine ganz alltägliche Bauvoranfrage vor: Ein Privatmann möchte auf Burgauer Flur, südlich der A 8, ein Windrad aufstellen. Die Räte waren sich schnell einig, dass sie sich der Windkraft nicht grundsätzlich versperren, einem Einzelfall aber nicht zustimmen wollen. Die Stadt müsse zuerst prüfen, wo Standorte möglich seien.
Nur wenige Kilometer entfernt von Burgau, direkt hinter der Landkreisgrenze, wurde im vergangenen Jahr in Glött (Landkreis Dillingen) eine Windkraftanlage errichtet, die seit dem 11. August 2007 Strom ins Netz einspeist. Jetzt scheinen Fans von Windenergie auch verstärkt ein Auge auf die Markgrafenstadt zu werfen. Wie Bürgermeister Konrad Barm in der Sitzung berichtete, habe er in der vergangenen Woche ein Gespräch mit einem weiteren Interessenten geführt. "Ich gehe davon aus, dass es nicht der letzte Antrag sein wird", betonte er. Allerdings müsse man das vorliegende Papier nicht als "Bauvoranfrage im üblichen Sinn" bewerten. "Der Antragsteller will zunächst wissen, wie Burgau grundsätzlich zu Windkraft steht."
Geplant ist die Anlage mit einer Höhe von 85 Metern am Brennberg, südlich des städtischen Hochbehälters für die Wasserversorgung. Problem Nummer eins: Im Flächennutzungsplan der Stadt sind in diesem Bereich Flächen für die Landwirtschaft verzeichnet. Zudem befindet sich der geplante Standort in einem Gebiet, für das die Stadt Vorbehaltsflächen für Sendefunkanlagen berücksichtigt hat. Für Windenergieanlagen sind bisher keine Flächen ausgewiesen, wie Bürgermeister Barm betonte. Problem Nummer zwei: Auch im Regionalplan für die Region Donau-Iller, dem der Stadtrat im vergangenen Jahr zugestimmt hat, sind im Bereich Burgau keine Vorbehaltsflächen für Windkraft verzeichnet. Problem Nummer drei: Seitens des Landratsamtes wird die beantragte Windkraftanlage aus diesen Gründen nicht als genehmigungsfähig erachtet.
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