Durchsuchungsbeschlüsse gegen Alfred Sauter waren rechtswidrig
Plus Was das Oberlandesgericht München in der Causa Alfred Sauter entschieden hat. Und warum der Landtagsabgeordnete wieder Licht am Ende des Tunnels sieht.
Wegen der Maskenaffäre haben der Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein und der Landtagsabgeordnete Alfred Sauter ihre politischen Ämter in der CSU verloren. Sauter ist beispielsweise nicht mehr Günzburger Kreisvorsitzender, Nüßlein (Münsterhausen) scheidet demnächst auf eigenen Antrag aus dem Kreistag aus, kündigte bereits vor Monaten die Mitgliedschaft in der CSU und trat nicht mehr zur Bundestagswahl an.
Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen die beiden und einen weiteren Geschäftsmann wegen Bestechlichkeit/Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Schutzmasken. Alle drei haben Beschwerden eingelegt. Der bis vor Kurzem und der immer noch tätige Abgeordnete wandten sich damit gegen die gegen sie verfügten Vermögensarreste und Durchsuchungsbeschlüsse – und hatten weitgehend Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) München korrigiert sich damit – vor allem in der Causa Sauter – quasi selbst. Im Falle von Alfred Sauter seien alle sechs am 11. März von einer Ermittlungsrichterin des Oberlandesgerichts erlassenen und danach vollzogenen Beschlüsse rechtlich nicht haltbar – ebenso wenig das Einfrieren von gut 1,24 Millionen Euro (Vermögensarrest). Bei Sauter bestand im Gegensatz zu Nüßlein bereits beim Erlass der Durchsuchungsbeschlüsse kein ausreichender Verdacht, dass die ihm versprochene Gewinnbeteiligung parlamentarische Tätigkeiten einschließen sollte.
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Liegt offensichtlich in der DNA der Unionsparteien! (Siehe auch Parteispendenskandale, Lobbyismusmissbrauch, etc., da führen die Unionsparteien mit großem Abstand!)
Mich wundert schon lange, wie man diese als Partei der Mitte, bürgerlich bezeichnen kann.
Wenn opportune Bereicherung zur Tradition und zum "gut Bürgerlichen" gehört, dann verzichte ich gerne auf diese "Werte".
So so die armen zwei Buben bekommen ihr Geld zurück, die Sonne geht auf und sie können sich wieder was zum Essen kaufen.
Fehlt nur noch der Spendenaufruf. Da tropft der Schleim aber aus der Zeitung! Unmoralisches Verhalten, sich aus der Not anderer zu bereichern ist halt nicht strafbar - trotzdem übel.