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  3. Buch-Obenhausen: Illegaler Schnapsbrenner aufgeflogen: Mit diesen Strafen ist zu rechnen

Buch-Obenhausen
22.01.2024

Illegaler Schnapsbrenner aufgeflogen: Mit diesen Strafen ist zu rechnen

Wer heimlich Schnaps brennt, muss mit einem Strafverfahren rechnen, sagt Hagen Kohlmann vom Ulmer Hauptzollamt. Das hat in erster Linie mit Steuern zu tun.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Symbolbild)

Plus Bei einem Feuerwehreinsatzes in Buch wurde ein hochprozentiger Brand im mittleren, zweistelligen Literbereich sichergestellt. Wie streng sind Behörden mit Alkohol aus Eigenproduktion?

Beim Kaffeerösten hält sich der deutsche Staat ganz raus, beim Bier wird es schon strenger: Wer zu Hause sein eigenes Bier brauen möchte, darf nicht mehr als 200 Liter, sprich 20 Kästen Bier im Jahr ohne Genehmigung herstellen. So hat es das deutsche Zollamt festgelegt. Das würde immerhin, über das ganze Jahr verteilt, für mehr als eine Halbe täglich reichen. Mit eigenem Schnaps allerdings, ist es in Deutschland nicht zu spaßen: Nicht ein Glas Schnaps darf ohne Genehmigung gebrannt werden. Dem Zollamt geht es dabei in erster Linie um Steuern. Erst vergangenes Wochenende hatte eine Schwarzbrennerei aus Buch, im Ortsteil Obenhausen, für Schlagzeilen gesorgt. Das Ganze kam ans Licht wegen eines kleinen Fehlers. 

Buch im Landkreis Neu-Ulm: Illegale Schwarzbrennerei aufgeflogen

Wie die Polizei berichtete, wurde der Rettungsdienst an ein Haus in Obenhausen gerufen, weil ein 67-Jähriger über Atemprobleme geklagt hatte. Die Sanitäter hatten einen CO-Melder dabei, der im Haus Alarm schlug. Daraufhin wurde die Feuerwehr alarmiert und es stellte sich schnell heraus: Im Keller befand sich eine illegale Schnapsbrennerei mit einer großen Gasflasche, die nicht zugedreht worden war. Das teilte Alexander Kurfürst von der Illertisser Polizei mit. Der 67-Jährige wurde zur Überwachung in ein Krankenhaus gebracht, die Polizei konfiszierte die Destilliergeräte und stellte den hochprozentigen Brand "im mittleren, zweistelligen Literbereich" sicher. 

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