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  3. Landkreis Günzburg: Sparkasse wehrt sich gegen Vorwurf der Trickserei

Landkreis Günzburg
08.11.2019

Sparkasse wehrt sich gegen Vorwurf der Trickserei

Zentrale der Sparkasse Günzburg-Krumbach in Günzburg. Die Verbraucherzentralen werfen den öffentlich-rechtlichen Geldinstituten vor, Zinsen bei Prämiensparverträgen zu niedrig berechnet zu haben. Die Sparkasse hält die Berechnungen der Verbraucherschützer für methodisch falsch. (Archivfoto)
2 Bilder
Zentrale der Sparkasse Günzburg-Krumbach in Günzburg. Die Verbraucherzentralen werfen den öffentlich-rechtlichen Geldinstituten vor, Zinsen bei Prämiensparverträgen zu niedrig berechnet zu haben. Die Sparkasse hält die Berechnungen der Verbraucherschützer für methodisch falsch. (Archivfoto)
Foto: Bernhard Weizenegger

Plus Verbraucherschützer werfen den Sparkassen vor, bei Sparverträgen die Zinsen zu ihren Gunsten falsch berechnet zu haben. Auch in der Region gibt es Betroffene. Die Sparkasse Günzburg-Krumbach weist die Kritik zurück.

Franz Wagner hat das Vertrauen in die Sparkasse verloren. Seit Monaten streitet er mit der Bank um die Verzinsung alter Sparverträge. Sein Vater hat 1994 einen „Prämiensparen flexibel“-Vertrag noch bei der Sparkasse Krumbach abgeschlossen. Die Sparkassen lockten Anfang der 1990er Jahre bundesweit mit solchen Sparverträgen. Dabei erhalten Kunden neben dem Grundzins auf den angesparten Betrag jeweils eine Prämie auf die in einem Jahr eingezahlte Summe. Diese Prämie steigt mit der Zeit. Eine feste Laufzeit ist in den Verträgen nicht festgeschrieben. In vielen Verträgen erreichen die Kunden aber ab dem 15. Sparjahr die höchste Prämienstufe und damit 50 Prozent der jährlich eingezahlten Beträge als Bonus.

Sparkasse Günzburg-Krumbach will vorerst keine Verträge kündigen

Ein verlockendes Angebot, das tausende Bundesbürger in Anspruch genommen haben, von dem sich Sparkassen inzwischen aber vermehrt trennen wollen. Mit dem Urteil vom 14. Mai dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich entschieden, dass die Sparkassen diese Verträge kündigen dürfen, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist. Selbst wenn keine explizite Laufzeit vereinbart wurde, sei damit gewissermaßen der Vertragszweck erfüllt.

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