Opfer kritisiert Prozess gegen Brandstifter vom Lechrain
Plus Nach den Stadelbränden im Landkreis Landsberg sind die Täter verurteilt. Doch wie geht es den betroffenen Landwirten und Feuerwehrleuten? Zum Vorgehen der Polizei gibt es Details.
Seit Montag steht die Strafe für die beiden Feuerteufel vom Lechrain fest. Doch was sagen Betroffene zu den Urteilen? Unsere Zeitung hat nachgefragt und liefert neue Details zu einer der größten Brandserien, die die Region je erschüttert haben.
Die Feldscheune von Karl Fernsemer aus Rott war am 14. Dezember die erste, die brannte. Die Flammen zerstörten 13 Oldtimer-Traktoren des leidenschaftlichen Sammlers. Der 58-Jährige ist auch als „Hanomag-Bauer“ bekannt. Nach dem Brand seiner Scheune schloss sich Fernsemer mit anderen Landwirten aus dem südlichen Landkreis zusammen und fuhr nachts Patrouille. Karl Fernsemer sollte eigentlich als Zeuge bei der Verhandlung vor dem Landgericht in Augsburg aussagen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.