Straßenausbaubeiträge: Der Druck auf die Gemeinden sinkt
Das Landratsamt gibt seine bisher strenge Linie gegenüber Gemeinden ohne „Strabs“ auf. Vor allem im Landkreissüden gibt es vehementen Widerstand.
Als „Strabs“ ist das Wortungetüm „Straßenausbaubeitragssatzung“ in den vergangenen Monaten einem breiteren Publikum bekannt geworden. Spätestens, seitdem die Freien Wähler ankündigt haben, die umstrittenen Straßenausbaubeiträge abschaffen zu wollen. Aber auch so tauchte das Thema im vergangenen Jahr im Landkreis vermehrt auf. Denn eigentlich müssen bislang alle Gemeinden eine solche Satzung haben, und deswegen hatte die Kommunalaufsicht im Landratsamt über Monate den Druck auf die Kommunen, die keine Strabs haben, erhöht. Doch seit Kurzem nimmt man im Landratsamt wieder etwas Dampf aus dem Kessel.
Kommunen sollen die Kosten für Straßenausbaumaßnahmen auf die jeweiligen Anlieger umlegen, bestimmt das Kommunalabgabengesetz. Doch das Wort „sollen“ wird mal so und mal so verstanden. Deshalb gibt es zwar in vielen Gemeinden eine „Strabs“, in etlichen aber auch nicht. Momentan haben 16 von 31 Gemeinden im Landkreis eine solche Satzung, ab 2018 werden es 18 sein. Denn im November wurden in Kaufering und Pürgen entsprechende Satzungen beschlossen.
Wovor das Landratsamt zurückschreckt
Zu dieser leichten Mehrung von Straßenausbaubeitragssatzungen im Landkreis trug im November 2016 auch eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bei, der sinngemäß erklärte, „sollen“ sei als „müssen“ zu verstehen und klarmachte, in welcher Reihenfolge sich Gemeinden Einnahmen beschaffen müssen. Dabei müssten beispielsweise erst Abgaben von den Bürgern verlangt werden, bevor Kredite aufgenommen werden. Auf diese Rechtslage verweise sein Amt die Gemeinden schon lange, betont Andreas Graf von der Kommunalaufsicht im Landratsamt.
Eine wirkliche Handhabe ist ein solcher Hinweis freilich nicht. Das einzige Instrument, eine Gemeinde zu einer Strabs zu zwingen, wäre eine förmliche Beanstandung. Wenn darauf eine Gemeinde nicht reagiert, könne das Landratsamt an deren Stelle eine solche Satzung erlassen. Vor einem solchen „massiven Eingriff“ in die kommunale Selbstverwaltung schreckte man im Landratsamt aber doch zurück. Graf setzte bislang einen anderen Hebel ein: Gemeinden, die einen Haushalt beschließen, der eine Kreditaufnahme vorsieht, müssen sich diesen vom Landratsamt genehmigen lassen.
Diese Genehmigung wurde zuletzt nur noch erteilt, wenn eine Gemeinde eine Strabs hatte. Vor diesem Hintergrund erließen im November Kaufering und Pürgen eine Strabs. In weiteren Gemeinden wie Hofstetten, Igling, Schondorf, Schwifting und Vilgertshofen sei zumindest ein entsprechender Diskussionsprozess in Gang gesetzt worden, blickt Graf auf die vergangenen Monate zurück.
Pürgen braucht demnächst Kredite
Als hartnäckige Widerstandsecke im Landkreis stellten sich etliche Gemeinden ganz im Süden heraus – so etwa Kinsau, Reichling und Rott. Diese hatten bei diesem Thema auch den benachbarten Landkreis Weilheim-Schongau im Blick. Dort, so Graf, gebe es keine strenge Kopplung von Kreditgenehmigungen an das Vorhandensein einer Satzung. Die dortige Praxis sei, dass nur Straßenausbaumaßnahmen, die abrechnungsfähig wären, nicht mit Krediten finanziert werden dürfen. Im Klartext heißt das: Schulden für andere Vorhaben können durchaus aufgenommen werden, ohne dass es Ärger mit der Kommunalaufsicht gibt.
In Absprache mit Landrat Thomas Eichinger gilt diese Linie jetzt auch im Landkreis Landsberg, erklärt Graf. Bei der Bürgermeisterdienstbesprechung vor Weihnachten sei dies mitgeteilt worden. Die Folgen waren sogleich zu spüren. Während etwa in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Pürgen die Pürgener Gemeinderäte noch im November eine Strabs erließen, lehnten sich die beiden anderen VG-Gemeinden Hofstetten und Schwifting zurück und wollten jetzt erst einmal die weitere Entwicklung abwarten, berichtet Geschäftsstellenleiter Ernst Schilcher. In Pürgen sei die Strabs verabschiedet worden, weil die Gemeinde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im nächsten Jahr Schulden aufnehmen müsse. Es müssen Ingenieurhonorare und Grunderwerbskosten für die Lengenfelder Umfahrung bezahlt werden.
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