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  3. Reichling: Einheimischenmodell in Reichling darf nicht fortgeführt werden

Reichling
14.04.2024

Einheimischenmodell in Reichling darf nicht fortgeführt werden

Wann der Bauplatz im „Kinsfeld“ in Reichling vergeben werden kann – und wer den Platz bekommen wird –, steht erst mal aus.
Foto: Manuela Schmid

Die Rechtsaufsicht hat ihr Urteil gefällt: Die Gemeinde Reichling darf ihr Einheimischenmodell nicht beibehalten. Die Vergaberichtlinien für Bauplätze müssen nun zwingend geändert werden.

Es war ein strittiges Thema – und nun ist es von offizieller Seite bestätigt worden: Die aktuellen Richtlinien, nach denen die Gemeinde Reichling bisher günstige Baugrundstücke an Einheimische verkauft hat, sind rechtswidrig – sie entsprechen nicht mehr dem neuesten EU-Recht. Denn nach dem geltenden Gesetz darf bei der Vergabe nicht mehr allein ausschlaggebend sein, ob jemand einheimisch ist, sondern es muss auch eine soziale Komponente eine Rolle spielen – etwa die Höhe des Einkommens.

Rechtsaufsicht fordert Gemeinderat Reichling auf, neue Richtlinien zu erlassen

Bürgermeister Johannes Hintersberger verlas in der jüngsten Gemeinderatssitzung die Stellungnahme der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Landsberg zur derzeitigen Vergabepraxis der Gemeinde Reichling. Diese besagt, dass „Baugrundstücksverkäufe aufgrund dieses Modells allesamt rechtswidrig sind“ und „zu einer unzulässigen Unter-Wert-Veräußerung von Grundstücken“ führen könnten. Hintersberger hatte dem Landratsamt die Angelegenheit zur Prüfung vorgelegt. Zuvor hatte der Gemeindechef bereits zweimal vergeblich versucht, das Ratsgremium von einer Änderung der Richtlinien zu überzeugen.

Das Thema war zuvor schon zweimal auf der Tagesordnung des Gemeinderates gestanden und dabei kontrovers diskutiert worden. Zuletzt hatte es der Gemeinderat mit knapper Mehrheit abgelehnt, die bisherigen Regeln zu ändern und an das aktuelle EU-Recht anzupassen. Dieser Beschluss wird nun durch das Schreiben der Rechtsaufsicht überstimmt. Maximilian Schuler von der Rechtsaufsicht hat den Gemeinderat explizit aufgefordert, „neue Vergaberichtlinien zu erlassen, die den Anforderungen an europarechtskonforme Einheimischenmodelle gerecht werden“.

Der Platz im Baugebiet „Kinsfeld“ muss neu vergeben werden

Bis dahin darf die Gemeinde keine Baugrundstücke mehr vergeben. Ebenso muss die Gemeinde die Vergabe des letzten freien Bauplatzes im Kinsfeld, welcher laut Gemeinderatsbeschluss an einen einheimischen Bewerber gehen sollte, wieder rückgängig machen. Der Bürgermeister betonte, dass es für ihn und auch die Ratsmitglieder sogar rechtliche Konsequenzen haben könnte, wenn die alten Richtlinien beibehalten würden: Denn in einer unzulässigen Veräußerung der Grundstücke unter Wert könnte „der Straftatbestand der Untreue durch die handelnden Personen“ (sprich Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder) gegeben sein, wie Hintersberger aus dem Schreiben der Rechtsaufsicht zitierte.

Bürgermeister Johannes Hintersberger hatte versucht, seine Ratsmitglieder von neuen Richtlinien bei der Bauplatzvergabe zu überzeugen.
Foto: Christian Rudnik (Archivbild)

Den letzten noch vorhandenen Platz im Baugebiet „Kinsfeld“ hatte in der Vergangenheit der Bürgermeister mit seiner Frau zusammen erwerben wollen. Die Beurkundung war schon erfolgt, war vom Gemeinderat aber wieder rückgängig gemacht worden, weil das Gremium dem Gemeindechef keine Fristverlängerung zur nochmaligen Klärung der Finanzierung gewähren wollte. Der Antrag auf Fristverlängerung war erfolgt, da der Gemeinderat beschlossen hatte, die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters um 500 Euro zu kürzen, nachdem der Bereich Kindergarten von Vizebürgermeister Bernhard Pössinger übernommen worden war. Erst im Nachhinein hat sich jedoch herausgestellt, dass die Kürzung der Aufwandsentschädigung durch den Gemeinderat nicht rechtens war – weshalb sie schließlich nicht vollzogen wurde, wie Wolfgang Hentschke von der Verwaltungsgemeinschaft Reichling gegenüber dem LT bestätigte.

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Neue Regeln sollen in der Gemeinderatssitzung besprochen werden

Um den strittigen Gemeinderatsbeschluss ging es in der Sitzung auch kurz in der nachfolgenden Diskussion, die aber dann im öffentlichen Teil nicht fortgeführt wurde. Dritter Bürgermeister Alexander Graf äußerte sein Missfallen darüber, dass der Name seines Sohnes als Bauplatzbewerber für das letzte verbleibende Grundstück in die Öffentlichkeit gelangt war. Hintersberger bekräftigte aber, dass die Information nicht von ihm gewesen sei. 

Die neuen Regeln zum Einheimischenmodell sollen am heutigen Montag in der Gemeinderatssitzung (Beginn: 19.30 Uhr im Rathaus in Reichling) besprochen werden.

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