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Grundsicherung
04.02.2019

Steuergeld gegen mickrige Renten: Kritik am Heil-Plan

Nach Plänen von Arbeitsminister Heil sollen Millionen Geringverdiener, die lange gearbeitet haben, automatisch höhere Renten bekommen.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa

Union fordert von der SPD den Nachweis der Finanzierbarkeit. FDP-Vize Kubicki: Überbordende Wünsche.

Ein Leben lang gearbeitet und dann im Alter eine Rente auf dem Niveau der Grundsicherung? Nach dem Rentenkonzept von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll dies künftig nicht mehr möglich sein. Es sieht einen Rentenbonus für Geringverdiener vor. Nach 35 Beitragsjahren würden sie automatisch bei den sogenannten „Entgeltpunkten“ bessergestellt werden. Finanziert werden soll die „Respekt-Rente“ aus Steuermitteln; Heil rechnet mit Kosten in Milliardenhöhe. Doch das Vorhaben hat in der Großen Koalition heftigen Streit ausgelöst – und auch aus Opposition und Wissenschaft kommt Kritik.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) pochte darauf, dass Heils Pläne auch finanzierbar sein müssen. Eine Sprecherin sagte am Montag in Berlin, dass die Kanzlerin Wert darauf lege, „dass die Positionen des Arbeitsministers und des Finanzministers zusammengeführt werden“. Und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) habe gemahnt, dass die jahrelang hohen Steuereinnahmen keine Selbstverständlichkeit seien. Voraussetzung für den Bezug der Grundrente sei zudem laut Koalitionsvertrag eine Bedürftigkeitsprüfung. Die aber ist im Heil-Konzept nicht vorgesehen.

Kritiker bezweifeln, dass nicht die richtigen profitieren

Ohne eine Bedürftigkeitsprüfung, sagen Kritiker, würde etwa auch eine Zahnarzt-Ehefrau, die lange in der Praxis ihres Mannes beschäftigt war, den Rentenbonus erhalten – obwohl sie über ihren Partner bestens abgesichert sei. Für sie ergäbe sich dann möglicherweise dieselbe Rechnung wie für die von Heil als Beispiel genannte Friseurin, die 40 Jahre lang zum Mindestlohn gearbeitet hat. Diese würde dann statt bisher 512,48 Euro Rente im Monat künftig 960,90 Euro im Monat erhalten – fast 450 Euro mehr.

Stephan Stracke, arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag, sagte unserer Redaktion: „Das Grundrentenkonzept von Hubertus Heil weicht massiv vom Koalitionsvertrag ab. Eine Aufstockung von niedrigen Rentenanwartschaften ohne Bedürftigkeitsprüfung ist Rentenpolitik mit der Gießkanne. Sie führt zu milliardenschweren Mitnahmeeffekten, weil auch Menschen profitieren, die auf keine finanzielle Unterstützung angewiesen sind.“ Stracke weiter: „Heil hat keine belastbaren Aussagen zur Finanzierung seines Konzepts gemacht.“ Dafür Steuern einzusetzen, sei „unrealistisch“.

Kubicki spricht von „überbordenden Wünschen“

Wolfgang Kubicki, stellvertretender FDP-Vorsitzender, sagte unserer Redaktion: „Der aktuelle Vorschlag von Hubertus Heil macht das Dilemma der siechenden Sozialdemokratie nur allzu deutlich. Die eigene programmatische Leere soll mit viel Geld überdeckt werden. Und mittlerweile kommen wir an einen Punkt, an dem die überbordenden sozialdemokratischen Wünsche nicht mehr von sprudelnden Steuereinnahmen aufgefangen werden.“ Finanzminister Olaf Scholz müsse jetzt „mehr in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unseres Landes investieren, anstatt vielleicht gut gemeinte, aber nicht finanzierbare Rentenpakete zu schnüren“. Bei Investitionen und der Digitalisierung der Schulen zu sparen, um Renten zu finanzieren, sei der falsche Weg.

Experte Seuffert zweifelt an fixen Grenzen

Der Sozialwissenschaftler Stefan Seuffert, Mitglied der „Rentenkommission der jungen Generation“, nennt das Heil-Konzept „in erster Linie teuer und eher grob als ausgefeilt“. Mit fixen Grenzen für die Anspruchsberechtigung ohne gleitende Übergänge schaffe Heil „Ecken und Kanten, an denen sich mancher stoßen“ werde. Seuffert: „Wenn die viel zitierte Friseurin über 400 Euro zusätzlich bekommt und ihre Kollegin, die ein Jahr weniger gearbeitet hat, nichts, muss sich die Politik bewusst sein, dass sie auch neue Unzufriedenheit schafft.“

Unterstützung für den Heil-Plan einer steuerfinanzierten Grundrente kommt von der Deutschen Rentenversicherung: „Bei der Aufstockung niedriger Renten handelt es sich um eine Leistung, der ausdrücklich keine Beiträge gegenüberstehen. Eine solche Aufstockung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die in vollem Umfang aus Steuermitteln zu finanzieren ist.“

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