Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. alfa unplatziert
  3. Region Augsburg: Warum schwankt die Hundesteuer in der Region so stark?

Region Augsburg
12.04.2015

Warum schwankt die Hundesteuer in der Region so stark?

Hunde sind ihren Besitzern lieb – und teuer: Denn neben der Hundesteuer, die nach Wohnort variiert, fallen auch Kosten für Futter, Tierarzt und Zubehör an.
Foto: Matthias Becker

Die Steuern für Hunde schwanken in der Region Augsburg je nach Gemeinde sehr stark. Halter ärgert aber vor allem, dass Besitzer von Katzen oder Pferden keine Steuern zahlen müssen.

Für die einen ist es eine Frechheit, für andere völlig in Ordnung: die Hundesteuer. Die Vierbeiner können ziemlich teuer werden, je nachdem, wo man wohnt. Immer mehr Kommunen erhöhen die Abgaben. In Rehling im Landkreis Aichach-Friedberg etwa verdoppelte der Gemeinderat Anfang des Jahres den Satz von 25 auf 50 Euro. Das Geld kommt den Tieren nicht unbedingt zugute.

Die Abgaben gelten als kommunale Aufwandssteuer. Ein Hund ist daher eine Art Luxusgut. Georg Große-Verspohl, Referent für Steuerrecht beim Bayerischen Gemeindetag, sagt: „Ein Hund ist in der Anschaffung und der Haltung nicht gerade billig. Wer ein Tier besitzt, zeigt, dass er eine gewisse wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzt.“ Und dafür müsse er zahlen.

Hundebesitzer ärgern sich über Steuerfreiheit bei Katze und Pferd

Kontrovers wurde auf unserer Facebook-Seite über das Thema diskutiert. Viele Hundebesitzer fragten sich, warum es keine Steuern auf Katzen oder Pferde gebe. Die würden ebenfalls Dreck verursachen. Für Userin Magdalina Barz eine „Unverschämtheit“. Tatsächlich wäre das laut Große-Verspohl denkbar: „Gerade bei Pferden wird immer wieder diskutiert.“ In der hessischen Gemeinde Bad Sooden-Allendorf etwa wird eine Pferdesteuer erhoben.

Die Hundesteuer liegt in der Hand der Kommune. Jede Stadt und jede Gemeinde entscheidet selbst, wie viel die Bürger zahlen müssen. Vom Bayerischen Gemeindetag gibt es keine Empfehlungen. Die Beträge reichen von zehn bis 84 Euro (siehe Infografik). Kein Wunder also, dass sich manche Halter benachteiligt fühlen. Userin Meike Metzenthin etwa sieht sich „unfair“ behandelt. Es gibt aber Grenzen: Die Steuer dürfe nur so hoch sein, dass sie für Hundebesitzer im Regelfall erschwinglich sei, so Große-Verspohl.

In Dinkelscherben im Landkreis Augsburg kostet der erste Hund 50 Euro, der dritte gleich doppelt so viel. Georg Große-Verspohl hat eine Erklärung: „Die Steuer soll regulativ wirken. Man will vermeiden, dass ein Haushalt zu viele Hunde besitzt. Das kann irgendwann zu Belästigungen führen.“ Für sogenannte Listenhunde (Kampfhunde) gelten strengere Regeln.

Meist sind die Steuern für diese Rassen deutlich höher. In Todtenweis (bei Aindling) muss für einen Listenhund 400 Euro bezahlt werden – 20-mal so viel wie regulär. In vielen Gemeinden gilt die normale Steuer, wenn ein Gutachten das Tier für ungefährlich erklärt. In Todtenweis war ein Bullterrier im Februar auf seinen Besitzer losgegangen und hatte ihn schwer verletzt. Das Tier war aufgrund eines Gutachtens nicht als Listenhund besteuert worden.

Ausnahmen bei der Hundesteuer

Ausnahmen gibt es? Nicht für alle Hunde müssen Steuern bezahlt werden. Blinden- und Rettungshunde und Hunde aus Tierheimen sind meist ausgenommen. In der Stadt Augsburg sind zusätzlich Hunde von schwerbehinderten Personen steuerfrei. Jagdhunde und Therapiehunde bekommen oft Ermäßigungen. Die Zahlungen werden meist jährlich fällig. Falls der Hund stirbt oder weggegeben wird, gibt es keine Rückerstattung: „Wenn Sie dafür einen neuen Hund bekommen, müssen Sie nicht extra zahlen“, sagt Große-Verspohl.

Das kommt laut dem Referenten für Steuerrecht immer auf die Gemeinde an. Die Steuer sei nicht zweckgebunden, ähnlich wie die Gewerbesteuern. Das verärgert unsere Facebook-User. Steffi Schreib fordert deshalb eine Auflistung, wofür das Geld verwendet wird. Laut Große-Verspohl werde zumindest ein Teil der Einnahmen für die Entleerung der Hundetoiletten ausgegeben: „Es gibt rechtlich keine Verpflichtung. Das ist aber nicht unüblich, denn die Tüten und die Leerung kosten viel Geld“ (siehe Infokasten). Bei über 8000 gemeldeten Hunden nimmt etwa die Stadt Augsburg mehr als 672000 Euro pro Jahr ein.

In den meisten Städten und Gemeinden gibt es keine Kontrollen. In Aichach beispielsweise wird die Stadt bei Umzügen von anderen Gemeinden informiert. Dann werde der Besitzer kontaktiert und befragt. In Augsburg kontrollieren der Ordnungsdienst und die Polizei. 2011 hatte die Stadt eine Befragung durchgeführt. Seit dieser Bestandsaufnahme habe sich die Anzahl der gemeldeten Hunde um 14 Prozent erhöht. Bei fehlender Anmeldung werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Höhe richte sich nach Dauer und Höhe der Abgaben. Im Einzelfall kann ein Bußgeld von bis zu 10000 fällig werden. (mit mol-, sial-)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.