Wer am Waldbaggersee baden will, muss Regeln beachten
Plus Die Stadt Senden entwirft für den Waldbaggersee eine Haus- und Badeordnung. Bislang gab es dort zwar wenig Probleme, aber im Notfall muss die Haftung geklärt sein.
Am Waldbaggersee in Senden gilt bald eine Badeordnung. Es ist die erste überhaupt, bislang gab es ein solches Regelwerk an dem Sendener See nicht. Der Hauptausschuss hat die einzelnen Punkte in seiner Sitzung am Dienstag durchgesprochen, der Stadtrat soll die Badeordnung dann Mitte Juni beschließen. Die Einführung eilt: Baden und die Nutzung der Liegewiesen sind durch die Corona-Lockerungen wieder erlaubt. Deswegen besetzt auch die Wasserwacht die Wachstation an den Wochenenden wieder. Die Stadtverwaltung rechnet mit mehr Besuchern im Naherholungsbereich. Dann gelten - voraussichtlich ab Ende Juni - einige Regeln.
Hintergrund der nun einzuführenden Badeordnung sind aktuelle Diskussionen um Haftungsfragen für Bäder und Seen. Nachdem der Bundesgerichtshof eine Kommune in Rheinland-Pfalz nach einem Badeunfall in einem Freibad zu Schadenersatz verurteilte, sind auch andere Städte in Sorge. Denn nach dem Urteil haben die Gemeinden eine Aufsichtspflicht, sobald an ihren Gewässern Anlagen wie Sprungtürme oder Stege aufgebaut sind. Das ist in Senden sowohl am Waldsee als auch am Hallenbadsee der Fall, der Waldsee hat zudem noch zwei Inseln. Die Stadt Neu-Ulm hat die Badeinseln in den Seen in Pfuhl und Ludwigsfeld, wie berichtet, gesperrt. Grund für die Sperrung sind die Corona-Abstandsregeln, auf den Inseln kann kein Mindestabstand gewährleistet werden. Die Stadt empfiehlt, dass sich Schwimmer ihre Schwimmstrecken entsprechend der persönlichen Fähigkeiten einteilen, da die Inseln nicht mehr für Pausen zur Verfügung stehen.
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