Angriff verursacht "Blutfontäne": Angeklagter will aus Angst gehandelt haben
Plus Beim Prozessauftakt um den Angriff an der B10-Unterführung in Ulm räumt der Angeklagte die Tat ein, gibt als Grund aber Notwehr an. Das Opfer erlitt bleibende Schäden.
Als der 25-jährige Angeklagte den Sitzungssaal 126 am Ulmer Landgericht betritt, verdeckt er sein Gesicht nicht. Seine Hände und Füße sind gefesselt. In einem kurzen schwarzen Hemd, einer Jeans und schwarzen Sneakern nimmt er neben seinem Verteidiger Platz. Er wirkt ängstlich. Dem Mann aus Ulm wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Anfang April soll er an der B10-Unterführung entlang der Kleinen Blau in Ulm einen 17-Jährigen aus dem Raum Weißenhorn lebensgefährlich verletzt haben. Beim Prozessauftakt am Dienstag ließ der 25-Jährige über seinen Anwalt erklären, dass er die Handlung zwar einräumt und sie bereue, er jedoch aus "Angst" so gehandelt habe. An der vorgetragenen Version hat das Gericht offensichtlich Zweifel. Es gibt wohl eine Vorgeschichte.
Der schwerverletzte 17-Jährige war laut verlesener Anklage an jenem 4. April gegen 23.10 Uhr aus Richtung des Kaufland-Supermarktes in der Blaubeurer Straße gekommen und wollte zusammen mit anderen Jugendlichen, darunter ein weiterer 17-Jähriger, zum Bahnhof. In der Unterführung am Hindenburgring hinter dem früheren Autohaus Fricker sei die Gruppe am östlichen Ende auf eine andere Gruppe gestoßen, einer von ihnen war der Angeklagte. Die hätten dort Alkohol getrunken und Musik gehört.
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