Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Prozess in Österreich: Ernst August als "Herr Hannover" vor Gericht verurteilt

Prozess in Österreich
23.03.2021

Ernst August als "Herr Hannover" vor Gericht verurteilt

Ernst August Prinz von Hannover wurde in Österreich vor Gericht verurteilt.
Foto: Jochen Lübke, dpa (Archiv)

In Deutschland ist er Adeliger, in Österreich sind derlei Titel verboten. Nun ist Ernst August von Hannover nicht nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Die Maske durfte der Welfenprinz auf dem Stuhl in der Mitte des Schwurgerichtssaals vorübergehend abnehmen. Sie wolle seine Mimik sehen, sagte Richterin Teresa Bergthaler. Doch zu einer wirklichen Befragung kam es am Dienstag vor dem Landgericht Wels in Österreich nicht. Der 67-Jährige verlas zunächst eine Entschuldigung. "Ich übernehme die Verantwortung, bedauere das Geschehene außerordentlich und bin bereit, für die Schäden aufzukommen", sagte er. Zugleich bekannte er sich nicht schuldig. Ich spreche sie als "Herr Hannover" an, machte die Richterin ihrerseits gleich zu Beginn klar. In Österreich sind Adelstitel seit 1919 verboten.

Ernst August vor Gericht: Im Rausch hat er Polizisten angegriffen

Die Staatsanwaltschaft warf dem Adeligen vor, sich durch Alkohol und Medikamente in einen Zustand voller Berauschung gebracht zu haben. In dieser Verfassung habe er im vergangenen Jahr gleich mehrfach einen Mitarbeiter und vor allem mehrere Polizeibeamte bedroht und teils angegriffen. Diese Delikte gelten als Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung und Nötigung. Dem Urenkel des letzten deutschen Kaisers drohten bis zu drei Jahre Haft.

Nach seinem Statement entschwand der Spross einer der ältesten Fürstenfamilien Europas für den Rest des Tages. Er gehöre als ehemaliger Krebspatient einer Hochrisikogruppe an und habe Angst, sich im Gerichtssaal mit dem Coronavirus anzustecken, so Ernst August von Hannover.

Der Welfenprinz darf für drei Jahre nicht an seinem bisherigen Wohnsitz leben

Nun ist der Welfenprinz Ernst August von Hannover vom Landgericht Wels in Österreich zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 67-Jährige im Rausch unter anderem Polizisten attackiert und ein auf seinem Anwesen tätiges Verwalter-Ehepaar massiv bedroht hat. Deshalb erteilte die Richterin auch die Weisung, dass Ernst August zumindest in den nächsten drei Jahren nicht an seinem bisherigen Wohnsitz im oberösterreichischen Almtal leben darf. "Unmöglich", "undenkbar", reagierte Ernst August auf diesen Teil des Urteils entsetzt. Er lebe dort seit 50 Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gaben zunächst keine Erklärungen ab.

Der Prozess war mit Spannung erwartet worden. Die 20 verfügbaren Plätze im Saal waren allesamt für Pressevertreter nicht zuletzt aus Deutschland reserviert. Und die Medien spielten gleich eine Hauptrolle. Die Verteidigung wiederholte ihren Vorwurf einer "Vorverurteilung" durch die Berichterstattung in diversen Zeitungen und Magazinen. Das ließ die Staatsanwaltschaft nicht gelten. Die Ermittlungen seien völlig objektiv geführt worden. "Es gab weder einen Promi-Bonus noch gereichte ihm sein Name zum Nachteil", so die Vertreterin der Anklage.

Gericht: Einen Polizisten schlug Ernst August von Hannover ins Gesicht

Der Prozess drehte sich um mehrere Vorfälle im Sommer 2020. Ausgangspunkt war der Notruf eines als verwirrt eingeschätzten älteren Herrn bei der Polizei, der sich bedroht fühlte und sich als krank bezeichnet hatte. Beim Eintreffen der Streife auf dem idyllischen oberösterreichischen Anwesen des Anrufers, der sich als Ernst August herausstellte, wurden die Beamten nach eigenen Angaben zunächst Zeugen eines aggressiven Auftretens des Angeklagten gegen seinen Verwalter. Die Wut des offenkundig betrunkenen 67-Jährigen richtete sich dann aber schnell gegen die Polizisten.

"Er hat mir ins Gesicht geschlagen", sagte einer der als Zeugen befragten Polizisten aus. Seinen Kollegen soll Ernst August mit beiden Händen am Kopf gepackt haben, bevor er selbst in einer Abwehrhandlung des Beamten zu Boden stürzte. Außerdem sei er auf die Beamten mit einem Messerschleifer losgegangen, den sie ihm aus der Hand geschlagen hätten, so die Zeugen weiter. Der Welfenprinz habe zigfach Drohungen geäußert. Er werde seine Söldner schicken und uns umbringen lassen, steht in einer der Aussagen eines Polizisten. "Auch unsere Familien wurden von ihm bedroht", sagte ein Beamter aus.

Ernst August vor Gericht: Sein Angriff war der Auftakt zu mehreren Eskalationen

Der Vorfall Ende Juli war der Auftakt zu weiteren Eskalationen. Als die Beamten das gegen den Welfenprinzen ausgesprochene Waffenverbot vollstrecken und ihm die Lang- und Kurzwaffen abnehmen wollten, habe er erneut getobt und wüste Beschimpfungen geäußert. Schließlich - mehrere Wochen später - soll er eine bereits zuvor bei seinem Anwesen eingesetzte Polizistin bedroht haben. Aus einem Taxi heraus habe er ihr mit einem mitgeführten Baseballschläger zu verstehen gegeben, dass er ihr den Schädel einschlagen werde, erklärte die Beamtin vor Gericht. "Er wirkte sehr klar, wie bei einem Rachefeldzug."

Die alleinerziehende Mutter hatte plötzlich Angst um ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit ihrer Kinder. "Noch nie habe ich es mit einer Partei zu tun gehabt, die mich derart oft mit dem Tod bedroht hat", verwies sie auch auf zahlreiche Anrufe des Welfenprinzen auf ihrer Polizeiwache.

Die Verteidigung hatte mehrfach auf die Entschuldigung des 67-Jährigen verwiesen. Und sie hatte betont, dass sich ihr Mandant nach einer Krebsoperation und wegen eines Konflikts mit seinem Sohn in einer Ausnahmesituation befunden habe. "Er fühlte sich im Stich gelassen", so einer seiner Verteidiger. (dpa)

Das könnte Sie auch interessieren:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.