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Exklusiv
Die Liberalen fürchten, dass viele Flüchtlinge wegen Mängeln in der Fingerabdruck-Kartei gar nicht identifizierbar sind. Was bedeutet das für die Asylpolitik?
Die Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze, über deren Sinn und Zulässigkeit CDU und CSU erbittert streiten, könnte in vielen Fällen an technischen Problemen scheitern. Denn wegen mangelhafter Fingerabdruck-Datenbanken, so befürchtet zumindest die FDP, ließen sich viele Flüchtlinge gar nicht zweifelsfrei identifizieren. Dies gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von Stephan Thomae hervor, des stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion.
FDP bemängelt Unvollständigkeit bei den Fingerabdruck-Dateien
Das Papier, das unserer Redaktion exklusiv vorliegt, zeigt laut Thomae ein „hohes Maß an Unvollständigkeit und Unordnung bei den Fingerabdruck-Dateien“. Nach dem Seehofer-Plan würden die Fingerabdrücke von Flüchtlingen, die nach Deutschland einreisen wollen, mit der europäischen Datenbank Eurodac abgeglichen. Wenn sich dabei herausstellt, dass eine Person bereits in einem anderen EU-Staat registriert ist, will Seehofer ihr die Einreise nach Deutschland verwehren. Angela Merkel(CDU) lehnt nationale Alleingänge ab und strebt eine gesamteuropäische Lösung an.
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Stephan Thomae sieht aber noch ganz andere Hürden für das Seehofer-Vorhaben – und die sind praktischer Natur: „Die verschiedenen Datenbanken sind teils unvollständig, enthalten andererseits Mehrfachnennungen und werden ganz offensichtlich nicht miteinander abgeglichen.“
Dies ermögliche Asylmissbrauch und schaffe Sicherheitslücken. In der Antwort des Innenministeriums auf die Thomae-Anfrage heißt es, dass im „Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystem“ des Bundeskriminalamts derzeit Fingerabdrücke von gut 4,7 Millionen Personen erfasst sind. In der europäischen Fingerabdruckdatei Eurodac seien fast fünf Millionen Datensätze mit Fingerabdrücken erfasst.
Fingerabdruck-Datenbank: Sind Personen mehrfach registriert?
Wörtlich heißt es aber: „Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Personen mehrfach in Eurodac registriert sein können.“ Thomae: „Dies zeigt, dass nicht einmal die wichtigste Datenbank in sich stimmig ist.“ Laut Innenministerium gibt es weitere relevante Datenbanken: Das im Pilotbetrieb laufende „Schengener Informationssystem II“ mit Fingerabdrücken von derzeit rund 130.000 Personen und das deutsche Ausländerzentralregister mit aktuell knapp 1,6 Millionen Fingerabdruckdaten.
Für Thomae macht dies die Lage nur noch undurchsichtiger. Er sieht gewaltigen Handlungsbedarf: „Identitätsprüfungen müssen nachgeholt, Fingerabdrücke erfasst und die Datenbanken aufgeräumt, insbesondere die Mehrfachnennungen gestrichen werden.“ Nur so würde ein zuverlässiger Abgleich der Daten national und international überhaupt erst möglich.
Der Jurist aus Kaufbeuren ist überzeugt, dass zumindest ein Teil der „chaotischen Zustände hätte vermieden werden können, wenn man die Menschen im Jahr 2015 nicht unregistriert erst in die Aufnahmeunterkünfte gebracht, sondern die Daten der Personen bereits an der Grenze erfasst hätte“. Aus der Antwort auf die FDP-Anfrage geht auch hervor, dass in Deutschland derzeit 434 Abschiebehaftplätze zur Verfügung stehen. Darüber, wie viele Personen aktuell in den Abschiebehaftanstalten untergebracht sind, liegen laut Regierung aber keine Erkenntnisse vor.
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