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  3. Corona-Maßnahmen: Diese Corona-Regeln gelten im Dezember in Deutschland

Corona-Maßnahmen
01.12.2020

Diese Corona-Regeln gelten im Dezember in Deutschland

Kanzlerin und Länderchefs hatten sich darauf geeinigt, die Corona-Regeln im Dezember zu verschärfen.
Foto: Hannibal Hanschke, dpa

Im Dezember 2020 gelten verschärfte Corona-Regeln in Deutschland. Wir geben einen Überblick.

Im Dezember sind die Corona-Regeln in Deutschland in Kraft getreten, auf die sich Bund und Länder im November geeinigt hatten. Wie lange der Teil-Lockdown noch geht, welche Ausnahmen für Weihnachten geplant sind und ob an Silvester wegen des Coronavirus ein Böllerverbot gilt, lesen Sie in unserer Übersicht. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat am Sonntag, 6. Dezember, verkündet, dass der Freistaat die Corona-Regeln verschärft. Welche Regeln in Bayern gelten, lesen Sie hier.

Wie lange dauert der Teil-Lockdown  in Deutschland noch?

Die für November beschlossenen Maßnahmen werden über den Dezember hinaus bis zum 10. Januar bundesweit verlängert. Anfang Januar soll eine weitere Überprüfung vorgenommen werden.

Neue Corona-Regeln im Dezember: Wie viele Kontakte sind erlaubt?

Menschen in Deutschland sollten weiterhin jeden Kontakt vermeiden, der nicht dringend notwendig ist, sagte Kanzlerin Angela Merkel. Die Kontaktbeschränkungen wurden noch verschärft: Seit dem 1. Dezember sind private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. In Schleswig-Holstein bleiben Treffen von zehn Menschen erlaubt.

Was gilt für Weihnachten und Silvester?

Das Weihnachtsfest und den Silvesterabend sollen Familien im Kreise ihrer engsten Verwandten und Freunde feiern können. In der Zeit vom 23. Dezember bis "längstens" zum 1. Januar dürfen sich maximal zehn Personen treffen, unabhängig von den Haushalten, aus welchen sie stammen. Dabei werden allerdings Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Berlin hat allerdings angekündigt, wegen der hohen Infektionszahlen auf diese Lockerung zu verzichten.

Mehr dazu lesen Sie hier: Diese Corona-Regeln gelten an Weihnachten und Silvester 2020.

Dürfen an Silvester Feuerwerke gezündet werden - oder gibt es ein Böllerverbot?

Bund und Länder empfehlen den Bürgern und Bürgerinnen, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk und Böller zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen sollen Kommunen die Verwendung von Pyrotechnik untersagen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Auf ein generelles Böllerverbot verzichtet die Regierung aber.

 

Darf man im Dezember zu Reisen ins Ausland aufbrechen?

Alle Bürger bleiben aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Auch von allen nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Ausflüge ins Ausland, unter anderem in Hinblick auf die Skisaison, wird abgeraten.

Corona-Maßnahmen: Wie geht es in der Krise an Schulen und Kitas weiter?

Schulen und Kitas in Deutschland sollen in der Corona-Pandemie auch weiterhin grundsätzlich geöffnet bleiben. Die Weihnachtsferien sollen in diesem Jahr fast überall in Deutschland gleichzeitig am 19. Dezember beginnen. Für Schüler, die sich mit Corona angesteckt haben, und deren Mitschüler soll es einheitliche Regeln geben.

Im Schulbereich gilt in Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 auf dem Schulgelände aller Schulen dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, Maskenpflicht. Schulen ohne Infektionsgeschehen können hiervon ausgenommen werden. Bei einer Inzidenz oberhalb von 200 sollen darüber hinaus weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 (außer Abschlussklassen) schulspezifisch umgesetzt werden.

Positiv getestete Schüler sollen gemeinsam mit ihren Mitschülern - in der Regel die Schulklasse - sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden. Die Tage am Wochenende zählen mit. Nach fünf Tagen Quarantäne sollen Betroffene einen Schnelltest machen. Wer negativ ist, darf wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, bis der Test negativ ausfällt.

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Wie geht es im Teil-Lockdown für Handel und Gastronomie weiter?

Alle gastronomischen Betriebe, die schon bislang geschlossen hatten, bleiben weiterhin dicht. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Geschäften und auf Parkplätzen. Durch ein abgestimmtes Einlassmanagement müssen Einkaufszentren und Läden verhindern, dass sich Schlangen bilden.

Um den Infektionsschutz zu gewährleisten, haben Bund und Länder Regeln beschlossen, wie viele Kunden in die Geschäfte dürfen: Bei kleineren Läden im Einzelhandel sind 10 Quadratmeter pro Kunde einzuhalten. Bei großen Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern sind 20 Quadratmeter pro Kunde einzuhalten.

Wie werden wegen des Lockdowns geschlossene Betriebe entschädigt?

Die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden fortgeführt. Die sogenannte Novemberhilfe wird im Dezember zu gleichen Konditionen verlängert.

Wo gilt in Handel und Öffentlichkeit überall Maskenpflicht?

In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, gilt die Maskenpflicht – auch in öffentlichen Verkehrsmitteln. An Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, auch unter freiem Himmel, an denen sich Menschen auf engem Raum aufhalten, muss ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Am Arbeitsplatz darf die Maske nur dann abgelegt werden, wenn der Abstand von eineinhalb Metern zum nächsten Kollegen eingehalten werden kann.

Welche Regeln gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Unternehmen werden dringend gebeten, zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis Neujahr geschlossen werden können.

Wie flexibel können Bundesländer die Corona-Regeln im Dezember 2020 lockern und verschärfen?

Um auf besondere regionale Situationen angemessen reagieren zu können, haben Länder bei einer Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in sieben aufeinander folgenden Tagen die Möglichkeit, Maßnahmen zu lockern.

Umgekehrt gilt auch: Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 sollen die allgemeinen Maßnahmen verschärft werden.

Lesen Sie dazu auch:

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Die Diskussion ist geschlossen.

26.11.2020

Ich sehe hier Kritik - und trotzdem wird saich bei den nächsten Wahlen, egal welche, vermutlich kaum was ändern. Da gabs dochg mal so ein Massenträgheitsgesetz ...

25.11.2020

"Finanzhilfen" werden weiterhin absichtlich hinausgezögert, bis die Betroffenen aufgeben.

26.11.2020

Einzelselbständige mit Betriebsstätte von zu Hause aus bekommen wie bisher nichts und sind auf Hartz 4 angewiesen.

25.11.2020

"Positiv getestete Schüler sollen gemeinsam mit ihren Mitschülern - in der Regel die Schulklasse - sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden."

Gilt das dann auch für Kitas?