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Corona-Regeln
06.07.2021

Experte kritisiert Reise-Quarantäne für Geimpfte

Ein Beamter der Bundespolizei am Flughafen kontrolliert eine Reisende aus Sankt Petersburg, einem Virusvariantengebiet. Wegen der starken Verbreitung der Delta-Variante des Coronavirus sind Russland, Portugal und Großbritannien derzeit als Virusvariantengebiete eingestuft.
Foto: Fabian Sommer, dpa

Die Corona-Reisebeschränkungen halten viele Urlauber in Atem. Der Medizinrechtler Alexander Ehlers hält nicht alle Regelungen für verfassungsrechtlich unbedenklich.

Urlaub ist eine emotionale Angelegenheit. Oft wird Wochen und Monate geradezu auf diese Auszeiten hingelebt. Umso schlimmer, wenn unvorhersehbare oder doch schwer zu kalkulierende Ereignisse ein Strich durch die Planung machen: so wie seit nun anderthalb Jahren die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Reisebeschränkungen. Jetzt ist die politische Debatte wieder aufgeflammt, wie der Urlaub in Abwägung mit dem Gesundheitsschutz stattfinden soll oder kann.

Eine Diskussion, die der Medizinrechtler Alexander Ehlers in Teilen mit Unbehagen verfolgt: „An der Diskussion über eine Verschärfung der Reisebeschränkungen stört mich diese Heckenschnittmentalität - alles immer gleich zu behandeln ist schwierig.“

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Bisher liefen Forderungen nach strengeren Corona-Regeln für Urlauber bei der Rückkehr nach Deutschland ins Leere. Bund und Länder hatten sich am Montag vergangener Woche nicht auf schärfere Regeln einigen können. So hatte unter anderem die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), eine strengere Testpflicht gefordert. Ein Ansinnen, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jedoch mit Hinweis auf ohnehin schon „relativ strenge Einreiseregeln“ ablehnte. Zuletzt wurde weiter gelockert. Die pauschale Reisewarnung für Risikogebiete wurde zum 1. Juli gestrichen. Dem Münchner Juristen und Mediziner Ehlers reicht das nicht. Für ihn kollidiert ein wichtiger Punkt mit dem Verfassungsrecht.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich Anfang des Monats gegen eine Verschärfung der Reisebeschränkungen ausgesprochen.
Foto: Christophe Gateau, dpa

Wie ist die Einreise nach Deutschland derzeit im Einzelnen geregelt? Im Falle von Risikogebieten – also Länder, in denen die Infektionen pro 100.000 Einwohnern nach sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) über 50 liegen, sind die Hürden gering. Für die Heimkehr wird ein negativer Corona-Test, ein Impfnachweis oder ein Genesungsbeleg benötigt, um eine Quarantäne zu vermeiden. Wer mit dem Flugzeug heimkehrt, braucht diesen Nachweis schon beim Abflug.

Die nächste Stufe sind Hochinzidenzgebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200. Hier gilt: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss nach der Rückkehr nach Deutschland erst einmal zehn Tage in Quarantäne. Und die kann frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden. Wer vollständig geimpft oder genesen ist, kann sich mit einem PCR-Test von der Quarantäne befreien.

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Portugal-Urlauber wurden kalt erwischt

Bleiben die Virusvariantengebiete mit einem Infektionsrisiko durch ein verbreitetes Auftreten von Virus-Mutanten wie Delta – in Europa sind dies derzeit neben Portugal noch Großbritannien und Russland. Wer aus einem Land mit dieser Klassifizierung einreist, der muss generell 14 Tage in Quarantäne – egal, ob geimpft oder genesen. Kalt erwischt wurden Urlauber, die während ihres Aufenthalts in Portugal von der bevorstehenden Einstufung des Landes als Virusvariantengebiet informiert wurden. Die meisten von ihnen mussten den Urlaub abbrechen, um einer 14-tägigen Quarantäne mit all ihren beruflichen und privaten Folgen zu entgehen.

Der Medizinrechtler Ehlers sieht das kritisch. „Dass sich Personen nicht freitesten können, die zum Beispiel aus Portugal oder Großbritannien kommen, aber den vollen Impfschutz mit Vakzinen von Biontech, Moderna oder Johnson&Johnson haben, beziehungsweise genesen sind, halte ich für verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig.“ Diese Personengruppe gefährde schließlich weder sich selber, noch andere. Somit würden die Heimkehrer auch die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems nicht gefährden. „Diese Reisenden in eine Quarantäne zu schicken, halte ich für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierten Freiheitsrechte“, sagte Ehlers im Gespräch mit unserer Redaktion.

Die Karten dürften bald neu gemischt werden

Allerdings dürften die Karten in absehbarer Zeit völlig neu gemischt werden. Ehlers: „Wenn, was absehbar ist, die Delta-Variante auch in Deutschland die Oberhand gewinnt, sind die Beschränkungen für Geimpfte und Genesene ohnehin obsolet. Denn dann ist Deutschland selber ein Virusvariantengebiet. Dann reicht ein PCR-Test bei der Einreise.“ Genau diese Szenerie hat Minister Spahn bereits in Aussicht gestellt. Er deutete an, dass die Einstufung für Portugal und Großbritannien als Virusvariantengebiet noch im Juli zurückgenommen werden könnte. Dann nämlich dürften in Deutschland bis zu 80 Prozent der Neuinfektionen auf die Delta-Variante zurückgehen. Aktuell liegt der Wert bei 50 Prozent. Die Logik dahinter ist klar: Warum soll man einem Rückkehrer die Einreise erschweren, wenn er von einem Virusvariantengebiet ins nächste wechselt?

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Die Bevölkerung ist mehrheitlich noch skeptisch, was Lockerungen für Urlauber betrifft. Die Aufhebung der pauschalen Reisewarnung für Corona-Risikogebiete stößt bei den Deutschen überwiegend auf Ablehnung. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov nannten 48 Prozent diesen Schritt falsch. Nur 38 Prozent halten ihn für richtig. 14 Prozent machten keine Angaben. Die Angst vor einer vierten Welle sitzt tief.

Für Alexander Ehlers ist es hingegen an der Zeit mit einem anderen Blick auf die Pandemie zu schauen: „Nach anderthalb Jahren Pandemie haben wir so viele Erkenntnisse über Covid, dass wir in der Lage sein sollten, bei den Maßnahmen zu differenzieren.“ Auch dies sei ein Gebot der Verhältnismäßigkeit – die Abkehr von der „Heckenschnittmentalität“ eben.

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