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Krise
04.09.2017

Wie reagiert die Bundesregierung auf die Türkei?

Staatspräsident Erdogan: Bislang wenig Auswirkung auf Tourismus.
Foto: afp

Reisewarnung, Wirtschaftssanktionen, Beitrittsstopp: Diese Optionen gegen Erdogans Politik sind derzeit im Gespräch

Nach langem Zögern hat die Bundesregierung Mitte Juli eine härtere Gangart gegenüber der Türkei eingelegt, die Sicherheitshinweise für das Urlaubsland vieler Deutscher verschärft und weitere Reaktionen angedroht. Damit hoffte sie, der Freilassung der aus politischen Gründen inhaftierten Deutschen in der Türkei zumindest näher zu kommen. Jetzt ist das Gegenteil eingetreten: Zwei weitere Deutsche sind im Ferienort Antalya festgenommen worden. Wie könnte die Bundesregierung nun gegen die provozierende Politik des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan reagieren?

Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien fordern oder erwägen eine Reisewarnung für die Türkei. Reisewarnungen werden nur ausgesprochen, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben in einem Land besteht. Derzeit gilt das nach Einschätzung des Auswärtigen Amts für sieben Länder, in denen Bürgerkrieg herrscht: Afghanistan, Syrien, Jemen, Zentralafrikanische Republik, Libyen, Irak und Somalia. Der Nato-Partner und EU-Beitrittskandidat Türkei würde bei einer Reisewarnung in eine Reihe mit diesen Ländern gestellt. Daneben gibt es für 18 Länder geografisch begrenzte Teilreisewarnungen für bestimmte Landesregionen. Die im Juli vorgenommene Verschärfung der Reisehinweise hat sich nach Angaben großer Reiseveranstalter bisher kaum negativ auf das Türkei-Geschäft ausgewirkt. Eine Reisewarnung könnte das ändern.

Gabriel hat im Juli mit einer Deckelung sogenannter Hermes-Bürgschaften der Bundesregierung gedroht. Sie sollen deutsche Exportunternehmen vor Verlusten durch ausbleibende Zahlungen ihrer ausländischen Geschäftspartner schützen. Für das Türkei-Geschäft lag der Bürgschaftsrahmen in den vergangenen Jahren bei gut zwei Milliarden Euro. Doch schon 2016 ging er auf 1,1 Milliarden Euro zurück. Das Problem einer Deckelung: Sie würde vor allem die deutschen Exportunternehmen treffen.

Die 1995 gegründete Zollunion zwischen der Europäischen Union und der Türkei gilt nur für bestimmte Waren. Die Verhandlungen über eine Ausweitung auf den Dienstleistungssektor, auf das öffentliche Beschaffungswesen sowie auf Teile der Landwirtschaft sollten eigentlich schon im Dezember beginnen. Die Bundesregierung hat nun aber angekündigt, kein Mandat dafür zu erteilen, solange sich die Situation in der Türkei nicht ändert. Theoretisch denkbar wäre auch, das Rad zurückzudrehen, die Zollunion zu beschneiden oder in ein einfaches Freihandelsabkommen umzuwandeln. Das ist nach einem Rechtsgutachten des Bundestags aber nur möglich, wenn der 1963 eingeleitete Assoziierungsprozess mit der Türkei ganz beendet wird. Dafür bräuchte es wohl einen einstimmigen Beschluss der EU.

Die CSU, aber auch die Linkspartei fordern einen Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Das müssten die EU-Mitgliedstaaten aber einstimmig entscheiden, was wegen des Widerstands einzelner Mitglieder derzeit aussichtslos erscheint. Eine solche Forderung hat also zunächst einmal nur Symbolwert. Es gibt aber noch einen anderen Weg: In den Leitlinien für die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ist vorgesehen, dass die Gespräche bei einem „schwerwiegenden und anhaltenden Verstoß“ gegen europäische Grundwerte zumindest vorübergehend gestoppt werden. Konkret genannt sind die Prinzipien der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit. Es handelt sich also genau um die Prinzipien, bei denen die Bundesregierung klare Verstöße in der Türkei sieht.

So lange die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei laufen, erhält Ankara Geld aus der EU-Kasse. Für den Zeitraum zwischen 2014 und 2020 sind 4,45 Milliarden Euro vorgesehen. Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) hat im Juli angekündigt, eine Kürzung der Beitrittshilfen zu prüfen. Nach einer Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ist das aber nur möglich, wenn bei einzelnen Fördermaßnahmen Betrug, Korruption oder andere Rechtsverstöße festgestellt werden. Für das generelle Aussetzen der Hilfe aus politischen Gründen gebe es keine Rechtsgrundlage. Sie sei nur bei einem Stopp der Beitrittsverhandlungen möglich. Michael Fischer, dpa

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