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  3. Cannabis-Legalisierung: Bundesregierung sagt Ländern Gesetzesänderungen zu

Cannabis-Legalisierung
20.03.2024

Streit um neues Cannabis-Gesetz: Bundesregierung verspricht Ländern Gesetzesänderungen

Die Bundesregierung will im Streit um das neue Cannabis-Gesetz eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verhindern.
Foto: Ditfurth, dpa (Symbol)

Die Bundesregierung will das neue Cannabis-Gesetz durchsetzen und eine Anrufung des Vermittlungsausschusses am Freitag verhindern. Deshalb hat sie nun Gesetzesänderungen zugesagt.

Nach langem Hin und Her soll das neue Cannabis-Gesetz am 1. April in Kraft treten – doch ganz sicher ist das auch knapp zwei Wochen vorher noch nicht. Die Pläne haben zwar den Bundestag passiert, doch am Freitag (22. März) steht es noch im Bundesrat auf der Tagesordnung. Das Vorhaben ist nicht zustimmungspflichtig, sodass es die Länderkammer nicht zu Fall bringen kann. Aber sie könnte das Gesetz zumindest durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zunächst aufhalten. 

Gesetzesänderungen bei Cannabis-Legalisierung: Was die Regierung den Ländern nun zusagt

Das will die Bundesregierung verhindern und sagt den Ländern deshalb nachträgliche Gesetzesänderungen und mehr Geld für Präventionsprogramme zu. Das geht aus einer Protokollerklärung der Regierung hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Die Regierung verspricht darin, noch vor dem Inkrafttreten des zweiten Teils des Gesetzes am 1. Juli, in dem es um Cannabis-Anbauvereine geht, einige gesetzliche Änderungen umzusetzen, die die Bundesländer zuvor gefordert hatten.

Beispielsweise soll die Kontrolle dieser Vereine durch die zuständigen Überwachungsbehörden nicht mehr jährlich erfolgen müssen, sondern nur noch in "regelmäßigen" Abständen. Dadurch werde den Ländern ein "ausreichend flexibler und risikobasierter Handlungsspielraum bei der Umsetzung des Cannabis-Gesetzes" gewährleistet, soll es in der Protokollerklärung heißen.

Video: augsburg.tv

Anbauvereinen soll außerdem verboten werden, zusammen größere Anbauflächen zu bewirtschaften. "So sollen kommerziellen Plantagen vergleichbare Großanbauflächen ausgeschlossen werden, die dem erklärten Zweck eines kleinräumigen, nichtgewerblichen Eigenanbaus zum Eigenkonsum durch die aktive Mitarbeit der Mitglieder der jeweiligen Anbauvereinigungen entgegenstehen würde", wird laut RND argumentiert. Die Regierung will zudem gesetzlich regeln, welche Tätigkeiten die Anbauvereine nicht an gewerbliche Anbieter auslagern dürfen. So soll eine "europarechtswidrige Kommerzialisierung des Anbaus" ausgeschlossen werden. Vertragspartner der Vereine sollen demnach nicht zugleich Vermieter, Energielieferant oder Sicherheitsdienst sein können.

Zudem sichert die Bundesregierung mehr Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu. Dafür wurden die Mittel im laufenden Jahr um sechs Millionen Euro angehoben. Auch in den Folgejahren soll mehr Geld dafür bereitgestellt werden. Weitere 1,5 Millionen Euro sollen 2024 für die Suchtprävention zur Verfügung gestellt werden.

Lauterbach befürchtet Blockade bei Cannabis-Legalisierung

Vor allem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Grünen befürchten eine Blockade des Cannabis-Gesetzes. "Die Länder, die es nicht wollen, und auch Länder, die Änderungen wollen, die könnten sich verbinden, und wenn es in den Vermittlungsausschuss geht, dann gibt es als Möglichkeiten, das Gesetz, sage ich mal, am langen Arm verhungern zu lassen", sagte Lauterbach in der ARD-Sendung "Hart aber fair". Der künftige Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, der CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Hoppenstedt, könnte das Verfahren so lange verschleppen, bis die Ampelkoalition nicht mehr genügend Zeit hätte, den Einspruch des Bundesrates zurückzuweisen.

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